Erklärung zu mindestens 3 Referenzen jeweils in Form einer aussagekräftigen Darstellung.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
- es handelt sich um in den Jahren 2020 bis Ende Oktober 2025 erbrachte Leistungen (Inbetriebnahme des Netzes);
- die Leistungen sind im Hinblick auf die Technik und das Volumen vergleichbar mit den Leistungen dieses Vergabeverfahrens, d.h. die Referenzprojekte betreffen die erfolgreiche Planung und Projektierung sowie die Umsetzung des Aufbaus und der Inbetriebnahme ei-nes glasfaserbasierten NGA-Netzes mit jeweils mindestens 500 geförderten und versorgten Adressen (einschl. homes-passed);
- bei mindestens einer Referenz muss es sich um ein Projekt handeln, welches nach der Breitbandförderung des Bundes im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsförderung gefördert wurde/wird.
Die Referenzen für verschiedene Leistungen können von demselben Konzessionsgeber/Auftraggeber oder von verschiedenen Konzessionsgebern/Auftraggebern stammen.
Für den Fall, dass der Bieter die Tiefbauleistungen und die dazugehörigen Planungsleistungen nicht selbst durchgeführt hat, ist zu erklären, dass das Unternehmen die Projektierung, die Untervergabe von Bauleistungen sowie die Durchführung der Planungs- und Bauleistungen ordnungsgemäß gesteuert und überwacht hat und damit die vertragsgerechte Erstellung der passiven Infrastruktur gewährleistet worden ist.
Der Inhalt der Erklärungen richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formular-sammlung).
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.