Es sind mindestens zwei ausführliche Referenzen in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung auf höchstens drei DIN A4-Seiten, Benennung der Referenzgeber und seiner/ihrer Kommunikationsdaten) vorzulegen. Dabei muss erkennbar sein, welche konkreten Leistungen der Bewerber oder der Eignungs-geber erbracht hat.
Gefordert werden Referenzen von langjährigen aktuellen oder abgeschlossenen Wär-melieferungen (mindestens 5 Jahre) bei öffentlichen Auftraggebern. Dabei müssen die Erzeugungsanlagen auf der Grundlage nicht fossiler Energieträgern betrieben werden (mindestens 65%) und es ist die Durchführung von mindestens zwei Energie-effizienzmaßnahmen nachzuweisen, die den in der Leistungsbeschreibung ausgewie-senen Maßnahmen entsprechen. Die Wärmelieferung muss dabei jeweils eine Größen-ordnung von 250 MWh bis 1.500 MWh p.a. ausmachen. Die Investitionshöhe für die Erzeugungsanlagen sollte zwischen 500.000 EUR und 2.500.000 EUR liegen. Die Investitionen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu leisten (Contracting)
Ebenso muss bei den Referenzen zumindest ein Wärmenetz errichtet und/oder betrieben worden sein. Die Bewerber können hierbei als Betreiber oder als Betriebsführer tätig gewesen sein.
Gleichwertig sind die Referenzen, soweit die Wärmelieferung aufgrund langjähriger Lie-ferverträge für Auftraggeber erbracht wird, die nicht den Regelungen des Vergabe-rechts unterliegen.
Referenzen bei denen Wärmeerzeugungsanlagen, die ausschließlich mit fossilen Energieträgern betrieben werden, sind nicht gleichwertig.
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Gleichwertigkeit technisch und inhaltlich begründet, können Referenzen, die die oben mitgeteilten Angaben zum Umfang der Wärmelieferung und zur Investitionshöhe unter- oder überschreiten als gleichwertig angesehen werden.
Soweit die geforderten Referenzen nicht vorgelegt werden oder die vorgelegten Referenzen den Anforderungen der Gleichwertigkeit nicht entsprechen, gilt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als nicht geeignet.