Verfahrensangaben

Energieliefer-Contracting

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.01.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Oppenweiler
DE144741487
Schlossstraße 12
71570
Oppenweiler
Deutschland
DE116
W2K Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
vergabe@w2k.de
+49 761211149-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE123
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE117
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

65000000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

ein Energieliefer-Contracting (Wärmeliefer- und Dienstleistungsvertrag für die Gemeindehalle und das Freibad im Verbund sowie die Umsetzung von einzelne der Wärmelieferung dienende Effizienzmaßnahmen in der Gemeinde Oppenweiler im Rems-Murr-Kreis in Deutschland, Baden-Württemberg

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Vergabe sind Liefer-, Dienst- und Bauleistungen im Zusammenhang mit Wärmelieferung für die Gemeindehalle und das Freibad im Verbund sowie die Umsetzung von einzelnen der Wärmelieferung dienenden Effizienzmaßnahmen.

Die zukünftige Wärmeerzeugung hat durch nicht fossile Energieträger wie z.B. Biomas-se (Hackschnitzel, Pellet), Umgebungs- bzw. Abfallwärme, sowie unter Ausnutzung solarer Strahlungsenergie zu erfolgen. Lediglich zu absoluten Spitzenlastzeiten und für Redundanzzwecke dürfen fossile Energieträger zum Einsatz kommen.

Die Ziele der im Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg geplanten Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 sind zu erfüllen. Die Einwerbung von För-dermitteln und deren Beantragung obliegt dem obsiegenden Bieter.

Integrierter Bestandteil der Wärmelieferung ist die Umsetzung energetischer Effizienz-maßnahmen. Ziel ist die dauerhafte Senkung des Energieverbrauchs und die Steigerung der Energieeffizienz der beiden Liegenschaften.

Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
180

60 Monate

Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Oppenweiler
Deutschland
DE116

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEMHK8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf,
die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.
5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Klarstellung zu obiger Angabe: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 - 4 VgV und Artikel 56 Abs. 3 RL 2014/24/EU.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

1. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB; ggf: Nachweis der Selbstreinigung.

Sofern Bewerber nicht im Präqualifikationsverzeichnis Bau/VOB eingetragen ist:

2. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.

3. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.

4. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt).

5. Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre/Kalenderjahre gemäß Formularsammlung.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung über die Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Durchführung von Wärmelieferungen, Effizienzmaßnahmen, Energiespar- oder des Energieliefer-Contracting) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formularsammlung.

Es ist dabei gefordert, dass über die letzten drei Kalenderjahre (2022 bis 2024) hinweg durchschnittlich ein jährlicher Mindestumsatz aus den mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungserbringungen von 1.000.000 EUR netto erzielt wurde.

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zur Feststellung des geforderten Mindestumsatzes zusammengerechnet.

Als vertragliche Grundlage zur Ermittlung des Umsatzes können Verträge mit einer vergleichbaren Risikoübernahme wie z.B. im DENA-Leitfaden "Energiespar-Contracting" und "Energieliefer-Contracting" oder im KEA-BW-Leitfaden "Energiespar-Contracting für kommunale Gebäude" in einer Eigenerklärung nachgewiesen werden. Maßgebend ist der Umsatz der Unternehmensgruppe / des Konzerns, sofern der Bewerber als Tochterunternehmen zu mehr als 50 % in die Unternehmensgruppe / den Konzern eingebunden ist. Der Verbund mit dem Bewerber muss aus den Bewerbungsunterlagen zu er-kennen sein.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung für die Erbringung aller weiteren Vertragsleistungen mit einer Mindesthöhe

- für Sach- und Personalschäden: 30.000.000 EUR;
- für Vermögensschäden, als Folge eines Personen- oder Sachschadens: 1.000.000 EUR;

Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr jeweils mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.

Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherungen ist zunächst eine Eigenerklärung gem. Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme/n entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung/en einzureichen.

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Erklärung unter Verwendung der Formularsammlung, dass dem Bewerber die erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung steht, um die Aufgabenstellungen im vorgesehenen Zeitraum realisieren zu können.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Es ist unter Verwendung der Formularsammlung eine Erklärung darüber abzugeben, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Mitarbeitende zur Verfügung stehen, um die Aufgabenstellung im vorgesehenen Zeitraum realisieren zu können. In anonymisierter Form ist auf die Qualifikation und Erfahrung der hier vorgesehenen Mitarbeitenden einzugehen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es sind mindestens zwei ausführliche Referenzen in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung auf höchstens drei DIN A4-Seiten, Benennung der Referenzgeber und seiner/ihrer Kommunikationsdaten) vorzulegen. Dabei muss erkennbar sein, welche konkreten Leistungen der Bewerber oder der Eignungs-geber erbracht hat.

Gefordert werden Referenzen von langjährigen aktuellen oder abgeschlossenen Wär-melieferungen (mindestens 5 Jahre) bei öffentlichen Auftraggebern. Dabei müssen die Erzeugungsanlagen auf der Grundlage nicht fossiler Energieträgern betrieben werden (mindestens 65%) und es ist die Durchführung von mindestens zwei Energie-effizienzmaßnahmen nachzuweisen, die den in der Leistungsbeschreibung ausgewie-senen Maßnahmen entsprechen. Die Wärmelieferung muss dabei jeweils eine Größen-ordnung von 250 MWh bis 1.500 MWh p.a. ausmachen. Die Investitionshöhe für die Erzeugungsanlagen sollte zwischen 500.000 EUR und 2.500.000 EUR liegen. Die Investitionen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu leisten (Contracting)

Ebenso muss bei den Referenzen zumindest ein Wärmenetz errichtet und/oder betrieben worden sein. Die Bewerber können hierbei als Betreiber oder als Betriebsführer tätig gewesen sein.

Gleichwertig sind die Referenzen, soweit die Wärmelieferung aufgrund langjähriger Lie-ferverträge für Auftraggeber erbracht wird, die nicht den Regelungen des Vergabe-rechts unterliegen.

Referenzen bei denen Wärmeerzeugungsanlagen, die ausschließlich mit fossilen Energieträgern betrieben werden, sind nicht gleichwertig.

Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Gleichwertigkeit technisch und inhaltlich begründet, können Referenzen, die die oben mitgeteilten Angaben zum Umfang der Wärmelieferung und zur Investitionshöhe unter- oder überschreiten als gleichwertig angesehen werden.

Soweit die geforderten Referenzen nicht vorgelegt werden oder die vorgelegten Referenzen den Anforderungen der Gleichwertigkeit nicht entsprechen, gilt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als nicht geeignet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung