Die Bewerber müssen belegen, dass sie Objektplanungsleistungen für Projekte in einer ähnlichen Größenordnung und Komplexität erfolgreich erbracht haben. Es werden maximal 5 Referenzen bewertet.
Referenzen werden bewertet, wenn sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) Neubau, Erweiterung oder Sanierung von folgenden Gebäuden: Schulen, Bildungszentrum, Hochschule, Akademie, oder vergleichbare Gebäude mit einer BGF von mindestens 1.500 m2 (eine solche Referenz muss mindestens einmal nachgewiesen werden);
b) Neubau, Erweiterung oder Sanierung von folgenden Gebäuden: Wohnheim/Internat oder vergleichbare Gebäude mit einer BGF von mindestens 2.000 m2 (eine solche Referenz muss mindestens einmal nachgewiesen werden);
c) Mind. Honorarzone III;
d) Mindestens Gebäudeklasse 4 nach LBO;
e) Erbrachte Objektplanungsleistungen (Grundleistungen gemäß Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) der Leistungsphasen 2-8;
f) Leistungszeitraum der erbrachten vergleichbaren Leistungen: 2020 - Januar 2026, d.h. d.h. LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen sein;
g) Auftraggeber, der gem. VOB/A oder VOB/A-EU ausschreiben muss;
h) Bei mindestens einer Referenz muss es sich um ein gefördertes Projekt handeln.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz jedenfalls durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Das Mitglied muss allerdings die Leistungen erbringen, die sie im benannten Referenzprojekt erbracht hat.
Werden die o.g. Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Die Anzahl der zum Verfahren zuzulassenden Bieter wird gemäß § 51 Abs. 1 VgV auf 3 begrenzt.
Wenn mehr Teilnehmer als die oben angegebene Bewerberzahl die gestellten Mindestanfor-derungen an die Eignung erfüllen, wird die Rangfolge der Bewerber gemäß der folgenden Be-wertungstabellen ermittelt. Berücksichtigt werden nur solche Referenzen, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Punktesystem:
Nr. 1. Neubau/Erweiterung /Sanierung Schule, Bildungszentrum, Hochschule, Akademie, oder vergleichbare Gebäude > 1.500 m2 BGF: 3 Punkte;
Nr. 2: Neubau/Erweiterung/Sanierung Wohnheim/Internat oder vergleichbare Gebäude > 2.000 m2 BGF: 3 Punkte;
Nr. 3: Neubau/Erweiterung wie Nr. 1 im lfd. Betrieb: 2 Punkte;
Nr. 4: Neubau/Erweiterung wie Nr. 2 im lfd. Betrieb: 2 Punkte;
Nr. 5: Referenz gemäß Nr. 1-2 und zusätzlich Freianlagen: 1 Punkt;
In Kategorie 1 und 2 müssen jeweils mindestens 3 Punkte erreicht werden.
Die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Bei Punktegleichstand entscheidet das Datum der aktuellsten erteilten Baugenehmigung zu den eingereichten Referenzen.