Vergabe einer Wärmekonzession über Planung, Errichtung und Betrieb eines Wärmenetzes inkl. Wärmelieferung für das "Wärmenetz Ried" in Kressbronn a. B.
In der Gemeinde Kressbronn am Bodensee ist die Umsetzung eines Wärmenetzsystems in zwei Ausbauschritten (AS) geplant.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Wärmekonzessionsvertrags einschließlich eines Wärmeliefervertrags für die Versorgung kommunaler Gebäude für Objekte des 1. AS, gemäß Leistungsbeschreibung. Die Verträge umfassen die Planung, den Bau, den Betrieb und die Wartung und Instandhaltung des Wärmenetzsystems sowie die Versorgung der angeschlossenen Gebäude mit Wärme über die gesamte Vertragslaufzeit.
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Konzessionsgeber über die Vergabeplattform unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge/Angebote darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten.
Der Konzessionsgeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Er wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erteilen (§ 18 KonzVgV).
Antworten, die für die Angebotserstellung relevant sind, werden veröffentlicht bzw. zur Verfügung gestellt.
Soweit ein Unternehmen rechtliche Bedenken gegen die gewählte Verfahrensart, die Ausgestaltung des Verfahrens oder gegen Inhalte dieser Verfahrensbedingungen sowie die Vergabeunterlagen hat, wird auf die geltenden Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 2 GWB verwiesen.
Die Vergabe erfolgt in Anwendung der Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Es wird ein mehrstufiges Verfahren durchgeführt, das sich in einen Teilnahmewettbewerb und einen Angebotswettbewerb mit Verhandlungsstruktur gliedert.
Die Vergabestelle wird mit der Aufforderung zur Abgabe indikativer Angebote weitere Vergabeunterlagen gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung gemäß Leistungsbeschreibung bereitstellen (vgl. § 17 Abs. 1 KonzVgV).
Das Verfahren ist im TED (Tenders Electronic Daily, online-version des EU-Amtsblatts) veröffentlicht und wird auf diesem Vergabemarktplatz aus technischen Gründen der E-Vergabe als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmeantrag nach VgV abgebildet. Maßgeblich sind jedoch die Bestimmungen der KonzVgV.
Link zur Veröffentlichung im TED: XXXXXXXXX
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 154 Nr. 4 i.V.m. § 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 154 Nr. 4 i.V.m. § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die zum weiteren Verfahren zugelassenen Bewerber-/Bewerbergemeinschaften aufgefordert, ihre Erstangebote auf Basis der Vergabeunterlagen einzureichen.
Die Frist für den Eingang der Erstangebote wird den zum weiteren Verfahren zugelassenen Bieter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt.
Klarstellender Hinweis: Systemtechnisch ist als Mindestanzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber ein Wert von mindestens 3 einzugeben. Korrekt ist aber: Es wird mindestens 1 Bewerber zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen. Weitere Informationen finden sich in den Verfahrensbedingungen.
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt entsprechend des § 56 Abs. 2 - 4 VgV und Artikel 56 Abs. 3 RL 2014/24/EU.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Mit dem Teilnahmeantrag vom Bewerber vorzulegen:
1. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 154 Nr. 2 i.V.m. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.
2. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Konzessionsbekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Konzessionsbekanntmachung in EU-Amtsblatt) des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
4. Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
Auszug aus dem einschlägigen Register (Berufs- oder Handelsregister) nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt), soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahre/Kalenderjahre gemäß Formularsammlung.
Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2023 bis 2025) insgesamt: 15.000.000,00 EUR netto.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe von 15 Mio. EUR bei Personen- und Sachschäden und 2 Mio. EUR bei reinen Vermögensschäden, jeweils zweifach jahresmaximiert.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherungen ist zunächst eine Eigenerklärung gem. Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme/n entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung/en einzureichen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
Eigenerklärungen über mindestens
1. eine Referenz für die Planung (bis einschließlich Leistungsphase 5 entsprechend § 43 Abs. 1 HOAI) eines vergleichbaren Wärmenetzprojekts, die in den Jahren 2019-2026 erstellt worden ist und2. eine Referenz über den technischen Betrieb oder die technische Betriebsführung min-destens eines Wärmenetzes im Sinne von § 3 Nr. 17 WPG, das bzw. die in den Jah-ren 2019-2026 für die Dauer von mind. 12 Monaten durchgeführt worden ist.
Der Inhalt der Eigenerklärungen richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.