Der Auftraggeber stellt die folgenden Anforderungen an die technische/berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Referenzen Elektroenergieanlagen
Nachweis über mindestens 2 Referenzprojekte mit folgenden Eigenschaften:
Abnahmezeitpunkt:
- Zwischen 2021 und August 2026
Leistungsinhalte:
- Ausführungsplanung und Errichtung/Montage von Elektroenergieanlagen (Umspann-werke, Schaltanlagen, Kraftwerke, etc.) mit einer Nennspannung von mindestens 110kV
- Jeweils mindestens drei 110kV Freiluftfelder
- Montage der Sekundärtechnik.
- Komplette Vorprüfung (Erstinbetriebnahmeprüfungen, Prüfung der Hochspannungswandler, etc.) und betriebsbereite Übergabe der Anlage muss im Leistungsumfang enthalten sein
- Umsetzung der Referenzprojekte in einem Land innerhalb der ENTSO-E
- Mindestens eine Referenz muss folgendes beinhalten: Erneuerung oder Erweiterung einer in Betrieb befindlichen Elektroenergieanlage (elektrotechnischer Bau/ elektrotechnischer Umbau im Bestand
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
2. Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie Montage von Stahlbauteilen
Nachweis über mindestens 2 Referenzprojekte mit folgenden Eigenschaften:
Abnahmezeitpunkt:
- Zwischen 2021 und August 2026
Leistungsinhalte:
- Planung und Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie Montage von Stahlbauteilen in Elektroenergieanlagen (Umspannwerke, Schaltanlagen, Kraftwerke etc.) mit einer Nennspannung von mindestens 110kV
- Jeweils mindestens drei 110kV Freiluftfelder
- Umsetzung der Referenzprojekte in einem Land innerhalb der ENTSO-E
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Hinweis:
Die Referenzanforderungen nach Ziffer 1 und Ziffer 2 können auch durch ein einheitliches Referenzprojekt erfüllt werden, sofern dieses Referenzprojekt die jeweils geforderten Leistungsinhalte und Mindestanforderungen beider Teilbereiche abdeckt.
Für den Fall, dass die Planungsleistungen nicht Gegenstand der Referenzen nach Ziffer 1 und Ziffer 2 gewesen sind, können auch gesonderte Referenzen für Planungsleistungen erbracht werden, die sich auf Projekte beziehen, die den Mindestanforderungen nach Ziffer 1 und Ziffer 2 entsprechen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Das Mitglied muss allerdings die Leistungen erbringen, die sie im benannten Referenzprojekt erbracht hat.