Der Auftraggeber stellt die folgenden Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. Bieters.
Die Bewerber müssen belegen, dass sie Objektplanungsleistungen für Projekte in einer ähnlichen Größenordnung und Komplexität erfolgreich erbracht haben.
Mindestens 2 Neubau-Referenzen wie folgt:
Referenzen werden bewertet, wenn sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) Neubau Schulen, Bildungszentren, Hochschulen, Akademien, Einrichtungen der Bildung oder vergleichbare Gebäude;
b) mindestens Honorarzone III;
c) mindestens Gebäudeklasse 4 nach LBO;
d) Erbrachte Objektplanungsleistungen als Grundleistungen gemäß Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI;
e) Leistungsphasen 2 bis 8;
f) Leistungszeitraum der erbrachten vergleichbaren Leistungen: 2020 - August 2026, d.h. d.h. LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abge-schlossen sein
g) Auftraggeber, der nach VOB/A, VOB/A-EU oder SektVO ausschreiben muss;
h) Bei mindestens einer Referenz muss es sich um ein gefördertes Projekt handeln.
Mindestens 1 Sanierungs-Referenz wie folgt:
Referenzen werden bewertet, wenn sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) Sanierung Schulen, Bildungszentren, Hochschulen, Akademien, Einrichtungen der Bildung oder vergleichbare Gebäude;
b) mindestens Honorarzone III;
c) Erbrachte Objektplanungsleistungen als Grundleistungen gemäß Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI;
d) Leistungsphasen 2 bis 8 (ohne 4);
e) Leistungszeitraum der erbrachten vergleichbaren Leistungen: 2020 - August 2026, d.h. d.h. LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen sein
f) Auftraggeber, der nach VOB/A, VOB/A-EU oder SektVO ausschreiben muss;
Bitte beachten Sie: Bei der Sanierungsreferenz muss es sich nicht um eine eigenständige Referenz handeln. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass eine der Neubaureferenzen zusätzlich Sanierungsmaßnahmen beinhaltet hat, wobei die o.g. gennanten Mindestanforderungen an die Sanierung erfüllt sein müssen.
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz jedenfalls durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Das Mitglied muss allerdings die Leistungen erbringen, die sie im benannten Referenzprojekt erbracht hat.
Werden die o.g. Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Die Anzahl der zum Verfahren zuzulassenden Bieter wird gemäß § 51 Abs. 1 und 2 VgV auf 5 begrenzt.
Wenn mehr Teilnehmer als die oben angegebene Bewerberzahl die gestellten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, wird die Rangfolge der Bewerber gemäß der folgenden Bewertung ermittelt. Berücksichtigt werden nur solche Referenzen, die die oben genann-ten Mindestanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen IV.5.1) erfüllen. Es werden maximal 5 Referenzen bei der Bewertung berücksichtigt.
Nr. 1: Neubau Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Ganztagesbetreuung > 1.000 m2 BGF - 2 Punkte;
Nr. 2: Neubau Schule (Grund-, Werkreal-, Gemeinschaftsschule oder Gymnasium) > 1.000 m2 BGF - 1 Punkt;
Nr. 3: Neubau gemäß Nr. 1 oder 2 > 1.000 m2 BGF zzgl. Sanierung Bestand ergibt zusätzliche 0,5 Punkte - 0,5 Punkte;
Nr. 4: Neubau gemäß Nr. 1 oder 2 > 1.000 m2 BGF zzgl. Sanierung Bestand mit Stahl-Skelettbauweise ergibt zusätzliche 0,5 Punkte - 0,5 Punkte;
Nr. 5: Neubau gemäß Nr. 1 oder 2 > 1.000 m2 BGF mit Modulbauweise ergibt zusätzlich ein Punkt - Punkt 1;
Projekte gem. Nr. 1 können max. 4 und Projekte gem. Nr. 2 maximal 3 Punkte erreichen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Bei Punktegleichstand entscheidet das Datum der aktuellsten erteilten Baugenehmigung zu den eingereichten Referenzen.