Verfahrensangaben

Umbau und Erweiterung Henry-Miller-Schule

VO: VgV Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.09.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Brackenheim
08125013-A3392-63
Marktplatz 1
74336
Brackenheim
Deutschland
DE118
W2K Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
vergabe@w2k.de
07612111490

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
76247
Karlsruhe
Deutschland
DE123
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe sind Objektplanungsleistungen im Zuge des Umbau und die Erweiterung der Henry-Miller-Schule in Brackenheim.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Projekt betrifft den Umbau und die Erweiterung der Henry-Miller-Schule in Brackenheim. Der Anbau an die Henry-Miller-Schule wurde im Jahr 1991 errichtet und entspricht trotz verschiedener Sanierungsmaßnahmen nicht mehr den aktuellen energetischen Anforderungen. Die Stadt Brackenheim beabsichtigt daher, einen Neubau zu planen und zu errichten sowie Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude vorzunehmen.

Der ausgeschriebene Auftrag umfasst:

Grundleistungen gemäß Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI; Leistungsphasen 1 bis 9, stufenweise Beauftragung, zunächst bis Leistungsphase 1 bis 4.

Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung ist Grundlage der Angebotserstellung und der späteren Leistungserbringung.

Für die angestrebte Baumaßnahme wurde eine Förderung nach Schulbauförderung VwV SchulBau BW beantragt. Die Abwicklung der Maßnahme ist von den förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die bei der Planung und Durchführung zu beachten sind.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
30
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Anzahl der zum Verfahren zuzulassenden Bieter wird gemäß § 51 Abs. 1 und 2 VgV auf 5 begrenzt.

Klarstellender Hinweis: Systemtechnisch ist als Mindestanzahl der zur zweiten Phase der Verfahrens einzuladenden Bewerber ein Wert von mindestens 5 einzugeben. Korrekt ist aber: Es wird mindestens 1 Bewerber zur zweiten Phase der Verfahrens eingeladen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEM7GB

Einlegung von Rechtsbehelfen

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf,
die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise, Unterlagen oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:

1. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.

2. Benennung des zuständigen Finanzamtes und Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seinen steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und insbesondere keine fälligen Steuerrückstände bestehen, soweit diese nicht gestundet sind oder hiergegen zulässige Rechtsbehelfe eingelegt wurden.

3. Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine ordnungsgemäße Mitgliedschaft bei der zu-ständigen Berufsgenossenschaft besteht bzw. - soweit keine Mitgliedschaftspflicht besteht - keine entsprechende Verpflichtung zur Mitgliedschaft gegeben ist.

4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur tariflichen Sozialkasse bzw. Krankenkasse ordnungsgemäß nachkommt, soweit eine entsprechende Beitrags- oder Zahlungspflicht besteht.

Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen, ent-sprechende aktuelle Bescheinigungen oder Nachweise zu den vorstehenden Eigenerklärungen anzufordern.

5. Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mit dem Teilnahemantrag vorzulegen:

Soweit Registerpflicht besteht:

Angabe des zuständigen Berufs-/Handelsregisters und Angabe der Register-Nummer.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Mit dem Teilnahemantrag vorzulegen:

Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die folgende Berufsqualifikation nachweisen können:

- Architekt oder Dipl.-Bauingenieur oder
- Dipl. Ing. Arch. (FH) oder
- Master of Science Architektur oder Bauingenieurwesen

Zudem muss die Bauvorlageberechtigung nachgewiesen werden, wenn sie nicht bereits durch die Berufsqualifikation/Eintragung belegt ist.

Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.

Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt.

Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2023 bis 2025) gesamt: 1.000.000,00 EUR netto.

Maßgeblich ist der kumulierte Gesamtumsatz der Jahre 2023 bis 2025; ein Mindestumsatz je Kalenderjahr wird nicht verlangt.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirt-schaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entspre-chend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung mit folgenden Mindestdeckungssummen:

o für Personenschäden: 3.000.000 EUR
o für sonstige Schäden: 1.000.000 EUR
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.

Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklärung gem. Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme ent-sprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen.

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Der Auftraggeber stellt die folgenden Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. Bieters.

Die Bewerber müssen belegen, dass sie Objektplanungsleistungen für Projekte in einer ähnlichen Größenordnung und Komplexität erfolgreich erbracht haben.

Mindestens 2 Neubau-Referenzen wie folgt:

Referenzen werden bewertet, wenn sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

a) Neubau Schulen, Bildungszentren, Hochschulen, Akademien, Einrichtungen der Bildung oder vergleichbare Gebäude;
b) mindestens Honorarzone III;
c) mindestens Gebäudeklasse 4 nach LBO;
d) Erbrachte Objektplanungsleistungen als Grundleistungen gemäß Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI;
e) Leistungsphasen 2 bis 8;
f) Leistungszeitraum der erbrachten vergleichbaren Leistungen: 2020 - August 2026, d.h. d.h. LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abge-schlossen sein
g) Auftraggeber, der nach VOB/A, VOB/A-EU oder SektVO ausschreiben muss;
h) Bei mindestens einer Referenz muss es sich um ein gefördertes Projekt handeln.

Mindestens 1 Sanierungs-Referenz wie folgt:

Referenzen werden bewertet, wenn sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

a) Sanierung Schulen, Bildungszentren, Hochschulen, Akademien, Einrichtungen der Bildung oder vergleichbare Gebäude;
b) mindestens Honorarzone III;
c) Erbrachte Objektplanungsleistungen als Grundleistungen gemäß Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI;
d) Leistungsphasen 2 bis 8 (ohne 4);
e) Leistungszeitraum der erbrachten vergleichbaren Leistungen: 2020 - August 2026, d.h. d.h. LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen sein
f) Auftraggeber, der nach VOB/A, VOB/A-EU oder SektVO ausschreiben muss;

Bitte beachten Sie: Bei der Sanierungsreferenz muss es sich nicht um eine eigenständige Referenz handeln. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass eine der Neubaureferenzen zusätzlich Sanierungsmaßnahmen beinhaltet hat, wobei die o.g. gennanten Mindestanforderungen an die Sanierung erfüllt sein müssen.

Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz jedenfalls durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Das Mitglied muss allerdings die Leistungen erbringen, die sie im benannten Referenzprojekt erbracht hat.

Werden die o.g. Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

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Die Anzahl der zum Verfahren zuzulassenden Bieter wird gemäß § 51 Abs. 1 und 2 VgV auf 5 begrenzt.

Wenn mehr Teilnehmer als die oben angegebene Bewerberzahl die gestellten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, wird die Rangfolge der Bewerber gemäß der folgenden Bewertung ermittelt. Berücksichtigt werden nur solche Referenzen, die die oben genann-ten Mindestanforderungen (siehe Bewerbungsbedingungen IV.5.1) erfüllen. Es werden maximal 5 Referenzen bei der Bewertung berücksichtigt.

Nr. 1: Neubau Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Ganztagesbetreuung > 1.000 m2 BGF - 2 Punkte;
Nr. 2: Neubau Schule (Grund-, Werkreal-, Gemeinschaftsschule oder Gymnasium) > 1.000 m2 BGF - 1 Punkt;
Nr. 3: Neubau gemäß Nr. 1 oder 2 > 1.000 m2 BGF zzgl. Sanierung Bestand ergibt zusätzliche 0,5 Punkte - 0,5 Punkte;
Nr. 4: Neubau gemäß Nr. 1 oder 2 > 1.000 m2 BGF zzgl. Sanierung Bestand mit Stahl-Skelettbauweise ergibt zusätzliche 0,5 Punkte - 0,5 Punkte;
Nr. 5: Neubau gemäß Nr. 1 oder 2 > 1.000 m2 BGF mit Modulbauweise ergibt zusätzlich ein Punkt - Punkt 1;

Projekte gem. Nr. 1 können max. 4 und Projekte gem. Nr. 2 maximal 3 Punkte erreichen.

Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

Bei Punktegleichstand entscheidet das Datum der aktuellsten erteilten Baugenehmigung zu den eingereichten Referenzen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Bestätigung, dass der Bewerber/Bieter über die erforderliche technische Ausstattung zur ordnungsgemäßen Ausführung der zu übernehmenden Leistungen verfügt.

Beschreibung der technischen Ausrüstung, über die der Bieter für die Ausführung der Leis-tung verfügt (z.B. CAD, AVA, Office- und Bildbearbeitungsprogramme, sonstige planungs- und baustellenrelevante Soft- und Hardware) mit Angabe der Produktnamen. Erforderlich sind gängige Produkte.

Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung