Gefordert ist eine Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen der in den Jahren 2020 bis Oktober 2025 erbrachten und abgenommenen bzw. an den Nutzer übergebenen vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbar sind Leistungen über die Herstellung, Lieferung und Montage von Containern in Container-/Stahlmodulbauweise mit einer BGF von mindestens 1500 qm für die interimsweise oder dauerhaften Nutzung durch Personen als Aufenthaltsraum.
Davon
- muss mindestens 1 Referenz eine Container-/Stahlmodulbauweise mit 3 Geschossen
- müssen mindestens 2 Referenz eine Container-/Stahlmodulbauweise mit jeweils 2 Geschossen
aufweisen.
Die Leistungen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad haben.
Maßgeblich ist, ob aus der Referenz entnommen werden kann, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß zu erfüllen.
Je Referenz sind Ort der Ausführung, Auftraggeber mit Anschrift, Art und Umfang der Leis-tungen, Ausführungsbeginn - und Abschluss sowie Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer) mitzuteilen. Des Weiteren ist je Referenz der Auftragswert (Euro, netto) der eigenen Leistung mitzuteilen.
Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung. Wird diese vom Bewerber/Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.