Gegenstand dieser Vergabe sind Objektplanungsleistungen für die Sanierung der Carl-Orff Schule in Villingen- Schwenningen, Schwarzwald- Baar Kreis
Gegenstand dieser Vergabe sind Fachplanungsleistungen HLS für die Energetische, Brand-schutztechnische und allgemeine Sanierung sowie Herstellung der Barrierefreiheit der Carl-Orff-Schule Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum.
Der ausgeschriebene Auftrag umfasst:
- Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär § 55 HOAI) für die Anlagengruppen 1/2/3 (§ 53 HOAI);- LPH 1-9 (stufenweise Beauftragung, zunächst bis 3);
Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Das Projekt wird gefördert nach der Verwaltungsvorschrift des Kultus-, Finanz- und des In-nenministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung - VwV SchulBau).
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Klarstellung zu obiger Angabe: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 - 4 VgV und Artikel 56 Abs. 3 RL 2014/24/EU.
Vorzulegen sind:
1. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.
2. Vorlage aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
4. Vorlage aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
5. Vorlage aktuelle Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt).
6. Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied erbracht werden.
Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt), soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
Teilnahmeberechtigt sind Bewerber/Bieter, die folgende Berufsqualifikation nachweisen können:
- Dipl.-Ingenieur oder "Bachelor of Engineering" bzw. "Master of Engineering" für Technische Gebäudeausrüstung (oder vergleichbare Fachrichtung).
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt.
Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Kalenderjahre gemäß Formularsammlung.
Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2022 bis 2024) gesamt: 900.000 EUR brutto.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.
Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer Mindesthöhe
- für Personenschäden: 3.000.000,00 EUR- für sonstige Schäden: 1.000.000 EUR
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklärung gem. Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Der Bieter muss nachweisen, dass er Fachplanungsleistungen für mindestens 1 Sanierungsprojekt in einer ähnlichen Größenordnung und Komplexität erbracht hat.
Referenzen werden bewertet, wenn sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a) Sanierung von folgenden Gebäuden: Schulen, Bildungszentrum, Hochschule, Akademie, Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Gebäudeb) mind. Honorarzone IIc) Sanierungsmaßnahmen müssen mindestens beinhalten: allgemeine Gebäudesanierung in Bezug auf HLSd) Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär § 55 HOAI) für die Anlagengruppen 1/2/3 (§ 53 HOAI), Leistungsphasen 1-8e) Leistungszeitraum: 2020 - Oktober 2025 erbrachten vergleichbaren Leistungen; d.h. LPH 8 muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums überwiegend abgeschlossen seinf) Auftraggeber, der gem. VOB/A oder VOB/A-EU ausschreiben muss
Der Inhalt der Eigenerklärung richtet sich nach den Vorgaben gemäß Formblatt (siehe Formularsammlung).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung. Wird diese vom Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
1. Bestätigung, dass der Bewerber/Bieter über die erforderliche technische Ausstattung zur ordnungsgemäßen Ausführung der zu übernehmenden Leistungen verfügt.
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung, über die der Bewerber/Bieter für die Ausführung der Leistung verfügt (z.B. CAD, AVA, Office- und Bildbearbeitungsprogramme, sonstige planungs- und baustellenrelevante Soft- und Hardware) mit Angabe der Produktnamen. Erforderlich sind gängige Produkte.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) gem. Formularsammlung vorzulegen.