Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters
A. Gesetzliche Ausschlussgründe
VON JEDEM BEWERBER/BIETER VORZULEGEN:
1. Gem. §§ 123, 124 GWB:
Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB
VON BIETERN, DIE NICHT IN DER LISTE DES VEREINS FÜR PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN E.V. EINGETRAGEN SIND, ZUSÄTZLICH VORZULEGEN:
2. Aktuelle Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung).
3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung).
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die Nachweise von jedem Mitglied erbracht werden.
B. Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
VON BEWERBERN/BIETERN, DIE NICHT IN DER LISTE DES VEREINS FÜR PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN E.V. EINGETRAGEN SIND, ZUSÄTZLICH VORZULEGEN:
5. Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung), soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
C. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
VON JEDEM BEWERBER/BIETER VORZULEGEN:
6. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre 2022, 2023, 2024 gem. Formularsammlung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.
VON JEDEM BEWERBER/BIETER VORZULEGEN:
7. Nachweis einer bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit den folgenden Mindesthöhen:
- 3,0 Mio. EUR für Personenschäden
- 3,0 Mio. EUR für Sachschäden
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
D. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
VON JEDEM BEWERBER/BIETER VORZULEGEN:
8. Bestätigung unter Verwendung der Formularsammlung, dass der Bewerber/Bieter über ausreichend ausgebildetes Fachpersonal und die erforderliche technische Ausstattung zur ordnungsgemäßen Ausführung der zu übernehmenden Leistungen verfügt.
VON JEDEM BEWERBER/BIETER VORZULEGEN:
9. Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den Jahren 2020 bis September 2025 erbrachten und abgeschlossenen vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbar ist die Erstellung von Freianlagen in einem ähnlichen oder größerem Umfang gemäß Leistungsbeschreibung.
Maßgeblich ist, ob aus der Referenz entnommen werden kann, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß zu erfüllen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.