Rahmenvereinbarung über die Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der DAkkS-Webseite
- Agile Weiterentwicklung der Webseite bis zu 67,5 PT jährlich- Betrieb der Produktivumgebung - Hosting und Betrieb einer Entwicklungs- und Testumgebung- Relaunch der Webseite im März 2028 einmalig bis zu ca. 105 PT- Wartung und Pflege der Webseite bis zu 40 Stunden monatlich
Die Höchstabnahmemenge beträgt bis zu 20 % zusätzlich der angegebenen, geschätzten Abnahmemenge. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahme.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 01.04.2027 und beträgt ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die Leistungen sind vorrangig remote und bei Bedarf vor Ort zu erbringen.
Gesamtpreiskennzahl (P)
Leistungspunktzahl (L)
Dieses Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 und § 15 VgV durchgeführt.
Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang derMitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichungeiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wennsie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschlussdes Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mit dem Angebot ist vom Bieter eine Unternehmensdarstellung einzureichen. In dieser sind das Unternehmen /die Bietergemeinschaft darzustellen und dasLeistungsspektrum des Unternehmens/der Bietergemeinschaft zu erläutern. Insbesondere ist auf das Leistungsangebotin folgenden Bereichen einzugehen: - Wartung, Pflege undWeiterentwicklung von Webseiten. Bei Bietergemeinschaften und beteiligten Unternehmen müssen alle Beteiligungsverhältnisseund Verbindungen und die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden. Darüber hinaus sind Anzahl und Orte der Niederlassungen inDeutschland sowie Informationen zum jährlichen Gesamtumsatz und zur Beschäftigtenzahl anzugeben. Weitere geforderte Erklärungen im Angebotsformblatt: - Erklärung zur Verwendung der Vergabeunterlagen- Erklärung über unveränderte Vergabeunterlagen - Erklärung über die Kostenfreiheit des Angebots - Erklärung über nicht erfolgte wettbewerbsbeschränkende Abreden- Erklärung zu personenbezogenen Daten - Erklärung zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)- Erklärung über Generalunternehmerschaft/Beauftragung von Unterauftragnehmern - Erklärung über Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter - Beachtung der Verordnung PR Nr. 30/53 - Erklärung nach § 21 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz(AEntG) oder §19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Erklärung Sanktion Russland- Erklärung zur Akteneinsicht gemäß § 165 GWB - Hinweis: Die Auftraggeberin kann jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 6 Abs. 1 WRegG einholen bzw. beiAufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro die Auftraggeberin für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 150a GewO einholen muss.
Es gelten die vergaberechtlichen Regelungen zur Nachforderung von Unterlagen (insb. § 56 VgV).
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz für Leistungen im Bereich Wartung, Pflege und Entwicklung von Webseiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 500.000,- EUR.
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, sowie - eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, (diese kann auch Teil der Betriebshaftpflichtversicherung sein, sofern sich die Vermögensschäden nicht auf Personen- oder Sachschäden in Folge beziehen)abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherungen oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedsstaat der EU entsprechen.Ein Nachweis kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden bzw. wenn solch eine Versicherung noch nicht besteht, wird die Bestätigung eines Versicherers vorgelegt, dass im Falle eines Vertragsabschlusses eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.Der Versicherungsschutz wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Mindestens drei in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare ReferenzprojekteZu den genannten Referenzen sind jeweils Name der Referenz, Referenznehmer, Referenzgeber, Branche, Ansprechpartner des Referenzgebers, Projektlaufzeit, Auftragswert, Rolle des Unternehmens, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Anzahl Projektmitarbeiter (max. 3 DIN A4-Seite) Ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Referenzprojekt liegt vor, wenn - Wartung und Pflege einer Webseite enthalten war- Service Leistungen (Störungsbeseitigung und Service Requests) für eine bestehende Webseite erbracht wurden- in mindestens einem Projekt das CMS Contao eingesetzt wurde - in mindestens einem Projekt eine Schnittstelle zu einer Oracle- oder MySql-Datenbank implementiert war- in mindestens einem Projekt die Webtechnologie HTML5 oder CSS oder JavaScript oder PHP sowie marktübliche Erweiterungstechnologien im Frontend (z.B. Less, SASS oder ähnliche) verwendet wurde- in mindestens einem Projekt ein Relaunch einer bestehenden Webseite entwickelt und durchgeführt wurde- in mindestens einem Projekt der AG ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB war- in mindestens einem Projekt der Auftragswert mindestens 350.000,- EUR, in allen anderen Projekten mindestens 100.000,- EUR betrug und das Ende der Projektlaufzeit nicht mehr als 4 Jahre zurückliegt bzw. das noch laufende Projekt seit mindestens 12 Monaten läuft. Als Stichtag gilt das Veröffentlichungsdatum dieser Ausschreibung.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Bereich Pflege, Wartung und Weiterentwicklung von Webseiten in den letzten drei Jahren von mindestens 8.