Abschluss eines Vertrags über die Unterhaltsreinigung des Hauptstandorts der DAkkS in Berlin
Die Reinigunsleistung umfasst die monatliche Unterhaltsreinigung (inkl. Ausstattung), die unterjährige Bodenreinigung- und Pflege sowie eine einmalige Grundreinigung zum Ausführungsbeginn. Die Reinigungsfläche umfasst ca. 3.160 m², mehr als 2.700 Ausstattungsgegenstände und 11 unterschiedliche Raumgruppen (Büroräume, Sanitärräume, Teeküchen, usw.). Für jede Raumgruppe gelten spezifische Reinigungsverfahren und Reinigungsintervalle.
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Wird der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertrages nicht schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren (48 Monate).
Jährliche Produktivstunden bestehend aus:- Produktivstunden der Unterhaltsreinigung pro Jahr- Produktivstunden der Bodenreinigung- und Pflege pro Jahr- Produktivstunden der einmalig durchzuführende Grundreinigung
Leistungskonzept (max. 1.000 Punkte) bestehend aus:- Teil 1: Personal, Ressourcen, Reinigungsgeräte (max. 150 Punkte)- Teil 2: Qualitätsmanagement (max. 150 Punkte)- Teil 3: Qualitätskontrollen (max. 200 Punkte)- Teil 4: Monatliche unproduktive Stunden des Aufsichtspersonals vor Ort (max. 100 Punkte)- Teil 5: Beschwerdemanagement (max. 150 Punkte)- Teil 6: Nachhaltigkeit (max. 100 Punkte)- Teil 7: Objektbesichtigung (max. 150 Punkte)
Das auftragsbezogene Leistungskonzept muss für jeden der o.g. Teile eindeutig und nachvollziehbar darlegen, wie dauerhaft eine fachlich sowie sachlich einwandfreie und zufriedenstellende Leistungserbringung sichergestellt wird.
Gesamtjahrespreis bestehend aus:- Angebotspreis für die Unterhaltsreinigung pro Jahr- Angebotspreis für die Verbrauchsmaterialien pro Jahr- Angebotspreis für die Bodenreinigung- und Pflege pro Jahr- Angebotspreis für die einmalig durchzuführende Grundreinigung
Dieses Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 und § 15 VgV durchgeführt.
Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (https://www.dtvp.de/).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mit dem Angebot ist vom Bieter eine Unternehmensdarstellung einzureichen. In dieser sind das Unternehmen/die Bietergemeinschaft darzustellen und das Leistungsspektrum des Unternehmens/der Bietergemeinschaft zu erläutern. Insbesondere ist auf das Leistungsangebot in folgenden Bereichen einzugehen: Unterhaltsreinigung. Bei Bietergemeinschaften und beteiligten Unternehmen müssen alle Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen und die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden. Darüber hinaus sind Anzahl und Orte der Niederlassungen in Deutschland sowie Informationen zum jährlichen Netto-Gesamtumsatz und zur Anzahl der festangestellten Fachkräfte bzw. qualifizierten Mitarbeiter anzugeben.
Weitere geforderte Erklärungen im Angebotsformblatt: - Erklärung zur Verwendung der Vergabeunterlagen - Erklärung über unveränderte Vergabeunterlagen - Erklärung über die Kostenfreiheit des Angebots - Erklärung zu personenbezogenen Daten - Verpflichtungserklärung - Erklärung über Generalunternehmerschaft/Beauftragung von Unterauftragnehmern - Erklärung über Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgrünen - Beachtung der Verordnung PR Nr. 30/53 - Erklärung Sanktion Russland - Erklärung zur Akteneinsicht gemäß § 165 GWB
Hinweis: Die Auftraggeberin kann jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 6 Abs. 1 WRegG einholen. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro muss die Auftraggeberin für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 150a GewO einholen .
Es gelten die vergaberechtlichen Regelungen zur Nachforderung von Unterlagen (insb. § 56 VgV).
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Darstellung des Jahresumsatzes (exkl. USt.) der letzten drei abgeschlossenen GeschäftsjahreMindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz (exkl. USt.) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mind. 150.000,- Euro im Bereich Unterhaltsreinigung. Falls nicht ein einzelner Bieter, sondern eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, können hierfür die Umsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengerechnet werden.
Versicherung der HaftungshöchstsummeMindestanforderung: Mindestdeckungssumme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 2 Mio. Euro pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr sowie Mindestdeckungssumme bei Schlüsselschäden in Höhe von 50.000,- Euro pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr.Ein Nachweis kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden bzw. wenn solch eine Versicherung noch nicht besteht, wird die Bestätigung eines Versicherers vorgelegt, dass im Falle eines Vertragsabschlusses eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Die Versicherungen müssen im Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedsstaat der EU entsprechen. Der Versicherungsschutz wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Mindestens drei projektrelevante Referenzen mit Angabe von Name der Referenz, Referenznehmer, Referenzgeber, Branche, Gebäudeart, Gebäudegröße, Ansprechperson des Referenzgebers, Vertragslaufzeit, Netto-Auftragswert, Rolle des Unternehmens und eine Beschreibung der erbrachten Leistungen.Mindestanforderungen für jedes Referenzprojekt:- es wurde eine Unterhaltsreinigung sowie eine Grundreinigung und Textilbodenreinigung durchgeführt- die Reinigungsfläche betrug mind. 2.000 m²- der Netto-Auftragswert betrug mind. 28.500,- Euro jährlich- das Ende der Vertragslaufzeit liegt nicht mehr als 1 Jahr zurück bzw. der Ausführungsbeginn des noch laufenden Referenzprojekts liegt mindestens 6 Monaten zurück(als Stichtag gilt das Veröffentlichungsdatum dieser Ausschreibung).
QualitätsmanagementMindestanforderung: Nachweis über das Bestehen einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiger Qualitätsmanagementsysteme. Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen.
UmweltmanagementsystemMindestanforderung: Nachweis über das Bestehen einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder EMAS oder gleichwertiger Umweltmanagementsysteme. Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen.
Qualifikation und Erfahrungen des Aufsichtspersonals (Objektleitung)Mindestanforderung: Die mit der Objektleitung betrauten Personen müssen zumindest die berufliche Qualifikation eines Gesellen bzw. einer Gesellin im Gebäudereiniger Handwerk oder eine gleichwertige andere Ausbildung haben. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Zudem müssen die Personen der Objektleitung zumindest ähnliche Referenzobjekte erfolgreich betreut haben. Die entsprechenden Nachweise sind den Angebotsunterlagen beizufügen.