On-Premise Telekommunikationssystem für die eigene IP-Telefonie
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein EVB-IT Systemvertrag zu den folgenden Leistungen an jeweils 2 Standorten der DAkkS (Berlin und Frankfurt am Main):Lieferung und Herbeiführung eines betriebsbereiten On-Premise Telefonkommunikationssystem für die eigene IP-Telefonie mit einem CTI-Client, inklusive- Aufbau und Installation in den Rechenzentren des AG- Konfiguration für die IP-Telefonie an 2 Standorten- Teststellung (16.12.2025) und Inbetriebnahme (02.01.2026)- Technische SupportOptionen- Service- und Beratungsleistungen- Zwangstrennung gemäß Kriterium [B] 3.11 - Rollouts von bestehenden Endgeräten (ohne Lizenzen)- Einrichtung und Konfiguration von bis zu 380 mobilen Nutzenden (ohne Lizenzen) - Einrichtung und Konfiguration von zusätzlich bis zu 280 Softphones (ohne Lizenzen)Eventualpositionen- nach der Inbetriebnahme zusätzlich bis zu 280 Softphone-Lizenzen inklusive Pflege - nach der Inbetriebnahme zusätzlich bis zu 380 Lizenzen für die mobile Nutzung inklusive Pflege
Die Laufzeit kann optional einmalig um weitere 48 Monate verlängert werden.
Die Leistungen sind vorrangig remote zu erbringen. Der Aufbau, die Installation und Konfiguration sind vor Ort zu erbringen.
Gesamtangebotspreis (P)
Leistungspunktzahl (L)
Dieses Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 und § 15 VgV durchgeführt.
Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mit dem Angebot ist vom Bieter eine Unternehmensdarstellung einzureichen. In dieser sind das Unternehmen /die Bietergemeinschaft darzustellen und das Leistungsspektrum des Unternehmens/der Bietergemeinschaft zu erläutern. Insbesondere ist auf das Leistungsangebot in folgenden Bereichen einzugehen: IP-Telefonie. Bei Bietergemeinschaften und beteiligten Unternehmen müssen alle Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen und die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden. Darüber hinaus sind Anzahl und Orte der Niederlassungen in Deutschland sowie Informationen zum jährlichen Gesamtumsatz und zur Beschäftigtenzahl anzugeben. Weitere geforderte Erklärungen im Angebotsformblatt: - Erklärung zur Verwendung der Vergabeunterlagen - Erklärung über unveränderte Vergabeunterlagen - Erklärung über die Kostenfreiheit des Angebots - Erklärung über nicht erfolgte wettbewerbsbeschränkende Abreden - Erklärung zu personenbezogenen Daten - Erklärung zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung - Erklärung über Generalunternehmerschaft/Beauftragung von Unterauftragnehmern - Erklärung über Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter - Beachtung der Verordnung PR Nr. 30/53 - Erklärung nach § 21 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder §19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Erklärung Sanktion Russland - Erklärung zur Akteneinsicht gemäß § 165 GWB Hinweis: Die Auftraggeberin kann jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 6 Abs. 1 WRegG einholen bzw. bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro die Auftraggeberin für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 150a GewO einholen muss.
Es gelten die vergaberechtlichen Regelungen zur Nachforderung von Unterlagen (insb. § 56 VgV).
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Darstellung des Netto-Jahresumsatzes im Bereich IP-Telefonie der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderungen: Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz für Leistungen im Bereich IP-Telefonie der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 100.000 EUR.
Versicherung der Haftungshöchstsumme Mindestanforderungen: - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, sowie - eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, (diese kann auch Teil der Betriebshaftpflichtversicherung sein, sofern sich die Vermögensschäden nicht auf Personen- oder Sachschäden in Folge beziehen) abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherungen oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedsstaat der EU entsprechen. Ein Nachweis kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden bzw. wenn solch eine Versicherung noch nicht besteht, wird die Bestätigung eines Versicherers vorgelegt, dass im Falle eines Vertragsabschlusses eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Versicherungsschutz wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Mindestens drei in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren ab dem Datum der Bekanntmachung dieser Ausschreibung.Zu den genannten Referenzen sind jeweils Name der Referenz, Referenznehmer, Referenzgeber, Branche, Ansprechpartner des Referenzgebers, Projektlaufzeit, Auftragswert, Rolle des Unternehmens, Beschreibung der erbrachten Leistungen, (max. 3 DIN A4-Seite).Ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Referenzprojekt liegt vor, wenn:- der Aufbau, die Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme eines On-Premise Telekommunikationssystem für die IP-Telefonie enthalten ist,- ein CTI-Client für ein On-Premise Telekommunikationssystem für die IP-Telefonie konfiguriert wurde,- Service Leistungen (Störungsbeseitigung und Service Request) für ein On-Premise Telekommunikationssystem für die IP-Telefonie erbracht wurden,- Der Auftragswert der Referenzen jeweils mindestens 25.000,- EUR netto beträgt,- Das Ende der Projektlaufzeit nicht mehr als 3 Jahre zurückliegt bzw. das noch laufende Projekt seit mindestens 5 Monaten läuft. Als Stichtag gilt das Veröffentlichungsbeginn dieser Ausschreibung.
Mindestens 2 Mitarbeiter mit 3 Jahren Erfahrung, die fach- und sachgerecht die angebotene Softwarelösung betreiben und konfigurieren.
Mindestanforderung: - gültige Zertifizierung ISO 9001 (oder gleichwertig)