Beförderung von SchülerInnen von Schulen in städtischer Trägerschaft/ Fahrten zum Schulschwimmen- bzw. Schulsport
Angaben zu den Erfüllungsorten, siehe Leistungsverzeichnis
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn deröffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder derAuftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde.Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oderdie Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriftenin seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber demAuftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssenspätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sindoder auf anderer Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.Der Nachweis (z.B. "Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der Berufskammern des Landes) ist dem Teilnahmeantrag beigefügt.
- Nachweis über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern
Die vorgenannten Nachweise sind nicht bei Vorliegen einer Präqualifikationsnummer vorzulegen.