VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Auf die Bieterfrage: "Der Steg soll einen Freibord von 0,30m haben. Das passt nicht zur Tragfähigkeit von 2,5 kN/m2. Dafür wäre ein Freibord von 0,50 m notwendig. Alternativ wäre eine Herabsetzung der Tragfähigkeit auf 1,5 kN/m2 mit dem Freibord 0,35 m möglich" möchte ich wie folgt antworten:
Die Freibordhöhe von 0,30 cm ist unveränderlich. Es ist daher notwendig, die Traglast auf diese Höhe anzupassen. Jedoch ist in Abhängigkeit vom Hersteller die maximal mögliche Traglast (min. 1,5 kN/m2) zu erstellen. Der Nachweis dafür ist über die eine statische Berechnung zu erbringen. Die Kosten dafür sind einzurechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andrei Herrmann
Stadt Nordhorn
Straßenbau, Entwässerung und Verkehr
Stadthaus I
Zimmer E.09
Bahnhofstr. 24
48529 Nordhorn
Tel. 05921/878-234
Mobil 0160-905 661 73
Fax 05921/878-68-234
Andrei.Herrmann@nordhorn.de
www.nordhorn.de
USt-IdNr. DE242886166
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Statik können Sie dem Anhang entnehmen. Es handelt sich um eine nicht geprüfte Unterlage, die nur für die Kalkulation gilt.
Ihre Frage zum Korrosionsschutzsystem für die Geh- und Radwegbrücke möchte ich wie folgt beantworten: Der Korrosionsschutz ist nach der aktuellen ZTV-ING (Stand 2025/02) herzustellen. Es wird sich bezogen auf ZTV-ING - Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau - Abschnitt 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten, Anhang A. Bauteilnummer 1.2.1; Korrosionsschutzsystem Nr. 1 mit Grundbeschichtung, 1. Zwischenbeschichtung, 2. Zwischenbeschichtung und Deckbeschichtung. Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung bleiben weiterhin zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andrei Herrmann
Stadt Nordhorn
Straßenbau, Entwässerung und Verkehr
Stadthaus I
Zimmer E.09
Bahnhofstr. 24
48529 Nordhorn
Tel. 05921/878-234
Mobil 0160-905 661 73
Andrei.Herrmann@nordhorn.de
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1-23-1585_Statik_LP4_Brücke.pdf | 16.10.2025 | 5,1 MB |
Nachricht:
Das LTPV steht für Langtext-Preisverzeichnis. Hier können hinter dem Langtext die EP und GP eingetragen werden.
Beim LTV-KTPV handelt es sich um zwei Teile. Im ersten Teil stehen nur die Langtexte und im zweiten Teil stehen nur die Kurztexte, die dann bepreist werden können.
Vor einigen Jahren war es noch so, dass der LTV-Teil beim Bieter verbleiben konnte und nur der KTPV-Teil abgegeben wurde. So wurde sichergestellt, dass auch Bieter ohne die Verwendung von EDV teilnehmen können.
Heute ist es jedoch die Regel, dass die Bieter die Preise mit ihrem eigenen Angebot angeben und diese Unterlagen gar nicht mehr nutzen.
Bei den Dateien P83, D83 und X83 handelt es sich um verschiedene Formate um das LV in verschiedenen AVA-Software einzulesen.
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