Zu dem Kriterium 2:
1. Ziel des Kriteriums
Bewertet wird, inwieweit das angebotene Metall-Trennwandsystem eine maximale, funktionale und wirtschaftliche Nutzung der vorhandenen Fläche ermöglicht.
2. Bewertungsgegenstand
Der Bieter hat eine konzeptionelle Darstellung (max. 3 Seiten, inkl. Skizzen oder CAD-Auszug) einzureichen, aus der hervorgeht:
- Anordnung und Systemgestaltung der Trennwände auf Basis des vorgegebenen Grundrisses
- Umgang mit bestehenden Raumgrenzen, Einbauten und technischen Randbedingungen
- Flexibilität / Anpassbarkeit des Systems (z. B. modulare Erweiterung, Umnutzung)
- Minimierung von Flächenverlusten (z. B. durch Wanddicken, Anschlussdetails, Türlösungen)
3. Bewertungskriterien
Die Bewertung erfolgt danach, wie gut das Konzept die Flächeneffizienz steigert, insbesondere:
- Flächenausnutzung: Reduktion nicht nutzbarer Restflächen, effiziente Erschließung und Nutzung der vorhandenen Fläche
- Systemeffizienz: Platzsparende Konstruktion (z. B. Wandstärken, Toleranzausgleich)
- Flexibilität / Zukunftsfähigkeit: Möglichkeit der Anpassung bei geänderter Nutzung, Modularität ohne signifikanten Flächenverlust
- Praxisgerechte Umsetzung: Umsetzbarkeit innerhalb der baulichen Randbedingungen, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Darstellung
Der Auftraggeber bewertet die angeführte Netto-Angebotssumme (Wertungssumme) anhand einer Punkteskala von null bis fünf Punkten. Fünf Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Netto-Angebotssumme. Null Punkte erhält ein Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Angebotspreises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Für die Angebotswertung der Bieterkonzepte wird eine Punkteskala von null bis fünf Punkte festgelegt. Die höchste Punktzahl (fünf Punkte) wird an das/die jeweilige/n Konzepte vergeben, das/die auf Basis relativer Bewertung gemessen an den anderen Angeboten die nachfolgenden Anforderungen in sehr guter Weise erfüllt/en. Die anderen Angebote erhalten eine gemessen am Erfüllungsgrad der Anforderungen im Vergleich zum jeweils höchst bepunkteten Angebot entsprechend niedrigere Bepunktung.
Das bedeutet:
5 Punkte werden für eine Darstellung vergeben, welche die genannten Kriterien im Verhältnis zu den Darstellungen der anderen Bieter in sehr guter Weise erfüllt.
4 Punkte werden für eine Darstellung vergeben, welche die genannten Kriterien im Verhältnis zu den Darstellungen der anderen Bieter in guter Weise erfüllt.
3 Punkte werden für eine Darstellung vergeben, welche die genannten Kriterien im Verhältnis zu den Darstellungen der anderen Bieter in zufriedenstellender Weise erfüllt.
2 Punkte werden für eine Darstellung vergeben, welche die genannten Kriterien im Verhältnis zu den Darstellungen der anderen Bieter lediglich in ausreichender Weise erfüllt.
1 Punkt wird für eine Darstellung vergeben, welche die genannten Kriterien im Verhältnis zu den Darstellungen der anderen Bieter unzureichend erfüllt.
0 Punkte werden für eine Darstellung vergeben, welche die genannten Kriterien im Verhältnis zu den Darstellungen der anderen Bieter gar nicht erfüllt.