Trennwandsystem Mehrfamilienhaus WiO 1+2
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
WiO GmbH
Alte Poststraße 9
49074
Osnabrück
Deutschland
Einkauf
05412-20022369
jan.kassel@swo.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM6MXSY

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM6MXSY/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Errichtung eines Trennwandsystems im Mieterkeller
Ab September 2026

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Am Belfastpark 9
49074
Osnabrück

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Preis
70
wirtschaftliche Nutzung der vorhandenen Fläche
30

Zu dem Kriterium 2:

1. Ziel des Kriteriums

Bewertet wird, inwieweit das angebotene Metall-Trennwandsystem eine maximale, funktionale und wirtschaftliche Nutzung der vorhandenen Fläche ermöglicht.


2. Bewertungsgegenstand

Der Bieter hat eine konzeptionelle Darstellung (max. 3 Seiten, inkl. Skizzen oder CAD-Auszug) einzureichen, aus der hervorgeht:

- Anordnung und Systemgestaltung der Trennwände auf Basis des vorgegebenen Grundrisses

- Umgang mit bestehenden Raumgrenzen, Einbauten und technischen Randbedingungen

- Flexibilität / Anpassbarkeit des Systems (z. B. modulare Erweiterung, Umnutzung)

- Minimierung von Flächenverlusten (z. B. durch Wanddicken, Anschlussdetails, Türlösungen)

3. Bewertungskriterien

Die Bewertung erfolgt danach, wie gut das Konzept die Flächeneffizienz steigert, insbesondere:

- Flächenausnutzung: Reduktion nicht nutzbarer Restflächen, effiziente Erschließung und Nutzung der vorhandenen Fläche

- Systemeffizienz: Platzsparende Konstruktion (z. B. Wandstärken, Toleranzausgleich)

- Flexibilität / Zukunftsfähigkeit: Möglichkeit der Anpassung bei geänderter Nutzung, Modularität ohne signifikanten Flächenverlust

- Praxisgerechte Umsetzung: Umsetzbarkeit innerhalb der baulichen Randbedingungen, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Darstellung

Der Auftraggeber bewertet die angeführte Netto-Angebotssumme (Wertungssumme) anhand einer Punkteskala von null bis fünf Punkten. Fünf Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Netto-Angebotssumme. Null Punkte erhält ein Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Angebotspreises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

Für die Angebotswertung der Bieterkonzepte wird eine Punkteskala von null bis fünf Punkte festgelegt. Die höchste Punktzahl (fünf Punkte) wird an das/die jeweilige/n Konzepte vergeben, das/die auf Basis relativer Bewertung gemessen an den anderen Angeboten die nachfolgenden Anforderungen in sehr guter Weise erfüllt/en. Die anderen Angebote erhalten eine gemessen am Erfüllungsgrad der Anforderungen im Vergleich zum jeweils höchst bepunkteten Angebot entsprechend niedrigere Bepunktung.
Das bedeutet:
5 Punkte werden für eine Darstellung vergeben, welche die genannten Kriterien im Verhältnis zu den Darstellungen der anderen Bieter in sehr guter Weise erfüllt.
4 Punkte werden für eine Darstellung vergeben, welche die genannten Kriterien im Verhältnis zu den Darstellungen der anderen Bieter in guter Weise erfüllt.
3 Punkte werden für eine Darstellung vergeben, welche die genannten Kriterien im Verhältnis zu den Darstellungen der anderen Bieter in zufriedenstellender Weise erfüllt.
2 Punkte werden für eine Darstellung vergeben, welche die genannten Kriterien im Verhältnis zu den Darstellungen der anderen Bieter lediglich in ausreichender Weise erfüllt.
1 Punkt wird für eine Darstellung vergeben, welche die genannten Kriterien im Verhältnis zu den Darstellungen der anderen Bieter unzureichend erfüllt.
0 Punkte werden für eine Darstellung vergeben, welche die genannten Kriterien im Verhältnis zu den Darstellungen der anderen Bieter gar nicht erfüllt.

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

-Erklärung über den Jahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Nachweis durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung). MINDESTANFORDERUNG: Jahresumsatz aus Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mindestens 800.000 EUR (netto) pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre..

-Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (Nachweis durch Deckungsbestätigung oder Bestätigung der Versicherung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Deckung gewährt wird oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung). MINDESTANFORDERUNG: Die Versicherung muss Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR je Schadensereignis sowie Sachschäden in Höhe von mindestens 2.000.000 EUR je Schadensereignis abdecken.

- Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Nachweis durch eigene Referenzliste oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung, jeweils mit Angabe von Leistungsumfang, Auftragswert, Auftraggeber und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber).
MINDESTANFORDERUNG: Mindestens ein Referenzauftrag, der nach Art und Umfang (Auftragssumme) mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre

-Eigenerklärung dazu, welche Teile des Auftrags der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt sowie namentliche Angabe der Nachunternehmer (Nachweis durch Formblatt 233).

-Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister und zu Eintragungen in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Nachweis durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung).

-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A (Nachweis durch Formblatt 124 oder direkt abrufbare PQ-Eintragung).

-Eigenerklärung Tariftreuegesetz

-Eigenerklärung Einhaltung der Russland Sanktionen

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

-Gemäß VOB/B

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

29.07.2026 11:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

29.10.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Vergabekammer
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
+49 4131150
+49 4131152943
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
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