Erneuerung Biologie 1-2 - Los M1 Verfahrens- und maschinentechnische Ausrüstung Belebung
Baustelleneinrichtung, Erstellung von Werkstatt und Montageplanung, Dokumentation und Nachweisen- Durchführung Inbetriebnahme und Probebetrieb der neuen Anlagen- Restentleerung und Reinig. der Belebungsbecken 1 und 2, Betrieb GW-Haltung für Bestandsdrainagen- Demontage und Entsorgung der alten verfahrenstechnischen Ausrüstung der Biologie 1-2. - Lieferung und Montage 2 x 14 m DN 1.000 Abwasserleitung aus Edelstahl im BelebungsbeckenLieferung und Montage 4 x 6 m DN 600/700 Abwasserleitung aus Edelstahl sowie der Herstellung von Wanddurchführungen durch Stb-Wände und Lieferung und Montage von zwei Vorwandschiebern- Lieferung und Montage von ca. 750 m Druckluftleitungen DN 200 bis DN 700 Druckluftleitungen aus Edelstahl einschl. Armaturen, Formteile, Kompensatoren, Wärmedämmung, etc.- Lieferung und Montage von neuen Stahl-Bedienbrücken und Konsolen für die Befestigung der Druckluftleitungen- Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Regulierventilen für die Regelung der Luftverteilung- Lieferung, Montage und IBN von 2 Drehkolbenpumpen zur Schlammförderung inkl.Verrohrung Edelstahl- Lieferung, Montage und IBN eines hocheffizienten Membranbelüftungssystems für die Belebungsbecken 1 und 2- Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 4 x Rezirkulationspumpen inkl Absperrschieber und Aumaantrieb- Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 8 x horizontalen Tauchmotorrührwerken Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 6 x Hyperboloid-Rührwerken- Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von max. 4 x Drucklufterzeugern in der neuen Verdichterstation- Erstellung von Kernbohrungen und Wandöffnungen in Stahlbetonwänden
siehe Kapitel 2 Allg. BB
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Das Angebot hat alle geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Fehlen Unterlagen in einem Angebot, behält sich die SWO Netz GmbH eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister und zu Eintragungen in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Nachweis durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung).
Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (Nachweis durch Deckungsbestätigung oder Bestätigung der Versicherung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Deckung gewährt wird oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung). MINDESTANFORDERUNG: Die Versicherung muss Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR je Schadensereignis sowie Sachschäden in Höhe von mindestens 2.000.000 EUR je Schadensereignis abdecken.
Erklärung über den Jahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Nachweis durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung). MINDESTANFORDERUNG: Jahresumsatz aus Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mindestens 5.000.000 EUR (netto) pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.