Bautechnische Arbeiten im Rahmen der Erneuerung der Biologie 1+2 im Klärwerk Osnabrück,
Herstellen einer Baustraße und Errichten der Baustelleneinrichtung- Neubau einer Verdichterstation in Massivbauweise mit begrüntem Flachdach mit rd. 105 m² Grundfläche und rd. 445 m³ umbautem Raum, zur Aufstellung von neuen Verdichtern- Erstellung von Zu- und Abluftkanälen inkl. Schalldämmkulissen, Jalousieklappen und Abluftventilatoren in der neuen Verdichterstation- Neubau von ca. 350 m² Wege als Schotterrasen nördlich der Belebungsbecken 1-2 und ca. 100 m² Pflasterflächen im Bereich der Verdichterstation- Herstellung von 2 Trennwänden aus Stb. im Unterverteiler abdichtend und kraftschlüssig und zum Bestand- Erneuerung der Dichtungsfugen der Belebungsbecken 1 und 2- Rückbau der Betonbedienbrücken auf den Belebungsbecken 1 und 2 und Verschließen von 23 Wandöffnungen nach Rückbau der Betonbedienbrücken mit Stahlbeton, Verschließen von 6 Wandöffnungen in den Belebungsbecken mit Stahlbeton- Erhöhung der Mittelwand der Belebungsbecken 1 und 2 zur Auflagerung des Bediensteges- Einbau von Profilbeton auf den Eckwänden der Belebungsbecken 1-2- Herstellung von 6 Stahlbeton-Trennwänden in den Belebungsbecken von denen 4 als Tauchtrennwand und 2 als Trennwand mit integrierter Ablaufrinne ausgeführt werden- Verlegung von Kabelleerrohren in überwiegend unbefestigter Fläche, jedoch mit Kreuzung einer asphaltierten Straße - Verlegung eines ca. 50 m langen PE-Schutzrohres für Fällmitteldosierschläuche überwiegend in unbefestigter Fläche mit Kreuzung einer Kabeltrasse und einer asphaltierten Straße
Preis
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Das Angebot hat alle geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Fehlen Unterlagen in einemAngebot, behält sich die SWO Netz GmbH eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw.Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister und zu Eintragungen in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Nachweis durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung).
Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (Nachweis durch Deckungsbestätigung oder Bestätigung der Versicherung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Deckung gewährt wird oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung). MINDESTANFORDERUNG: Die Versicherung muss Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR je Schadensereignis sowie Sachschäden in Höhe von mindestens 2.000.000 EUR je Schadensereignis abdecken.
Erklärung über den Jahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Nachweis durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung). MINDESTANFORDERUNG: Jahresumsatz aus Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mindestens 6.000.000 EUR (netto) pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
siehe 214 Besondere Vertragsbedingungen
siehe 124 Eigenerklärung