Ablösung SAP R/3 Core durch S/4HANA Core
Implementierungsberatung zur Umstellung von SAP R/3 Core auf SAP S/4HANA Core, einhergehend mit einer Prozessoptimierung. Das System wird für betriebswirtschaftlichen Kernprozesse, logistischen Funktionen, debitorische Abrechnungen, Abrechnung von Leistungen außerhalb der klassischen Energieabrechnungen, Abrechnungen von Hausanschlussneuanlagen sowie die Personalabrechnungen genutzt. Dafür werden die SAP Module FI (inkl. FI-AA), CO, MM, HR, SD, PS und IM eingesetzt.
Fachliche Angebotsbewertung des Projektvorgehens, Process Streams und Work Streams
Fachliche Bewertung der Konzepte:- Migration- Berechtigungswesen- Zentrale Steuerung PM/CS-Aufträge- E2E Prozess Purchase-to-pay- NN
Fachliche Bewertung der Beraterprofile:- Project Manager- Change Manager- Owner- Berater- Entwickler- Project Coordinator
Fachliche Bewertung der Bieterpräsentation:- Moderation- Zeitmanagement- Kernteam und Management- Angebotspräsentation- Beantwortung offener Fragen
Kaufmännische Bewertung der Tagessätze inkl. Nebenkostenpauschalen je Rolle / Seniorität
Kaufmännische Bewertung der Gesamt Angebotspreise gemäß Anlage B2 Preisblatt
Exakte Beschreibung der Zuschlagskriterien in den Vergabeunterlagen, die mit der Aufforderung zum Angebot bereitgestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die Stadtwerke Osnabrück AG behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO ausdrücklich vor, den Zuschlag ohne vorherige Verhandlung bereits auf die Erstangebote zu erteilen.
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung).
Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften, die zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate sind (Anlage A4).
Vorlage von Eigenerklärungen, die bestätigen, dass - die Vertraulichkeitserklärung incl. Datenschutz bestätigt wird (Anlage A3)- keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 bis 126 GWB vorliegen (Anlage A4)- Deutsch als Projektsprache (Mindestanforderung Sprachniveau C1) anerkannt wird (Anlage A10)- die Anwendung des deutschen Rechts anerkannt wird- im Auftragsfall zur Anwendung eines EVB-IT-Dienstvertrages kommt- dass die Tariftreue gemäß § 4 Abs. NTVergG anerkannt wird (Anlage A8)- kein Verstoß gegen Russland-Sanktionen vorliegt (Anlage A9)- die Datenschutz-Richtlinien des AG eingehalten werden (Anlage A11)
Nachweis eines zertifizierten Partnerstatus "SAP Silver Partner" (mindestens) der SAP SE.
Nachweis einer Zertifizierung nach ISO / IEC 27001. Das Eignungskriterium gilt als bestanden, wenn eine der drei folgenden Möglichkeiten erfüllt wird:
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach ISO 27001, deren Geltungsbereich die zu erbringenden Leistungen vollständig umfasst.
- Nachweis, dass für alle zu erbringenden Leistungen (inkl. entsprechende Subauftragnehmer) ein hohes, einer Zertifizierung ISO 27001 vergleichbares, Schutzniveau besteht. Alternative Dokumentationen zum Schutzniveau müssen mindestens die Inhalte des Anhangs A der ISO 27001 umfassen und sich strukturell daran orientieren.
- Sollten zum Zeitpunkt des Einreichens des Teilnahmeantrags der EU-Ausschreibung vorstehende Möglichkeiten nicht vom Bieter erfüllt werden können, so ist die unterzeichnete Absichtserklärung zum Erbringen der Anforderung inkl. angemessener Terminplanung vorzulegen (Anlage A5 - Absichtserklärung ISO27001). Dies gilt auch für bestehende Zertifizierungen oder dazu vergleichbare alternativ nachgewiesene Schutzniveaus, deren Geltungsbereich die zu erbringenden Leistungen nicht vollständig umfassen. Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Vorlage einer Unternehmensdarstellung, die sowohl ein Organigramm als auch eine detaillierte Vorstellung des Beratungsportfolios zum gegenständlichen Vergabeverfahren beinhaltet.
Vorlage des unterzeichneten Verhaltenskodex (Code of Conduct) (Anlage A7)
Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (Creditreform, D&B oder vergleichbar) vorlegen, welche maximal 6 Monate alt ist.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 MEUR.
Nachweis der Netto-Umsatzzahlen des Bewerbers der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025) je nach Ausschreibungsgegenstand angeben. Der daraus resultierende durchschnittliche Umsatz (Mittelwertverfahren) wird bewertet. Die Umsatzzahlen müssen belegen, dass der Bieter einen Auftrag dieser Größenordnung abwickeln kann.
Nachweis der Anzahl der sozialversicherungspflichtig angestellten Berater/Entwickler im Beratungssegment "SAP S/4HANA CORE" der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025) angeben. Die Angabe muss dabei nach der Seniorität der Berater/Entwickler differenzieren (Senior mit Berufserfahrung größer 8 Jahre, Consultant mit Berufserfahrung zwischen 2 und 8 Jahren und Junior mit Berufserfahrung bis 2 Jahren). Die Beschäftigtenzahlen müssen belegen, dass der Bieter einen Auftrag dieser Größenordnung abwickeln kann.
Nachweis von mindestens zwei und höchstens jedoch drei Referenzen im Beratungssegment "SAP S/4 HANA CORE" einreichen. Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, werden nur die ersten drei Referenzen berücksichtigt. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Mindestens eine der Referenzen muss zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen worden sein (mindestens Phase Hypercare oder Run nach SAP Activate). Mindestens eine der Referenzen muss Bezug zur Energiewirtschaft aufweisen. Für die Referenzen ist zwingend die Anlage A6 - Projektreferenzen zu verwenden. Die Angabe von Kunden- und Projektbezeichnung, Ansprechpartner, erbrachter Leistungsgegenstand, übernommene Rollen im Projekt und Projektbeteiligung in Beratertagen ist verpflichtend. Hinweis: Eigene Nachweise über Referenzen oder Verweise auf Referenzlisten etc. werden nicht akzeptiert.
Finanzielle Vereinbarungen siehe ggf. Vergabeunterlagen
Siehe Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen. Die vollständigen Texte und Anforderungen der Eignungskriterien sind dem Dokument "Verfahrensbrief" zu entnehmen.