Errichtung des neuen Trinkwasserhochbehälters "HB Schinkelberg"
Zur Gewährleistung / Sicherstellung der Versorgungssicherheit muss die Umsetzung des geplanten Ersatzneubaus in drei Bauabschnitten erfolgen:
Bauabschnitt 1: Neubau Behälter 1 (VNutz = 5.000 m³) mit Bedienungshaus Bauabschnitt 2: Abbruch und Rückbau der bestehenden Behälteranlage Bauabschnitt 3: Neubau Behälter 2 (VNutz = 5.000 m³) mit Bedienungshaus
Der Ersatzneubau soll in Stahlbetonbauweise unter Beachtung der durch das DVGW Regelwerk repräsentierten allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Grundlage der Planung und Ausführung stellen die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie das einschlägige Normen- und Regelwerk, hier insbesondere die Arbeits- und Merkblätter des Technischen Regelwerkes DVGW W 300-1 bis 8, dar.
Besonderes Augenmerk ist auf die Sicherung der Qualität und Hygiene zu legen.
günstigster Gesamtpreis
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Teilnahmeantrag hat alle geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die SWO Netz GmbH eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister und zu Eintragungen in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Nachweis durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 bis 126 GWB (Nachweis durch Formblatt 124 oder direkt abrufbare PQ-Eintragung).
Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Nachweis auch durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung möglich).MINDESTANFORDERUNG:- Gesamtumsatz aus Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mindestens 16.000.000 EUR (netto) pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bestätigung des Versicherers, dass eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen besteht:- Personenschäden (für die einzelne Person) 10 000 000 EUR,- Sach- und Vermögensschäden 10 000 000 EUR und dass diese Deckungssummen jeweils für mindestens 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen, ist eine verbindliche Erklärung eines Versicherers vorzulegen, in der sich dieser verpflichtet, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen. Diese ist vor Auftragserteilung vorzulegen.
Mindestens drei Referenzen vergleichbarer Bauleistungen aus den letzten 5 Jahren (Abnahmetermin später als 31.12.2019), Erreichter Fertigstellungsgrad mindestens 85% des Auftragswertes. Als gleichwertige Leistung ist nachzuweisen:- mindestens ein Referenzobjekt mit einem Speichervolumen > 1.000 m³
Die Referenzen müssen dabei folgende Angaben enthalten:- Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort;- Angabe von Auftraggeber (Ansprechpartner, Telefonnummer);- Bei Bewerbergemeinschaften / Nachunternehmern: Auftragnehmer (Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers);- Datum des Beginns der Leistungen und des Abschlusses;- Projektkosten;- Speichervolumen in m³
Eigenerklärung, dass das eingesetzte Leitungspersonal (Bauleiter / Polier) über mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrags verfügt.
Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems (z.B. ISO-9001) oder gleichwertig
Geforderte fachspezifische Nachweise des Bieters oder Nachunternehmers bei Eignungsleihe
Die Qualitätssicherung zum Behälterneubau hat nach den Vorgaben des Technischen Regelwerkes / Arbeitsblatt DVGW W 316 (A) und den darin beschriebenen "Qualitätsanforderungen an Fachunternehmen für Planung, Bau, Instandsetzung und Verbesserung von Trinkwasserbehältern" zu erfolgen. Sofern der Bieter nicht über eine Zertifizierung gem. DVGW W 316 (oder gleichwertig) verfügt, muss er ein entsprechend zertifiziertes Fachunternehmen mit den notwendigen Leistungen zur Qualitätssicherung beauftragen. Der Nachweis gem. DVGW W 316 bzw. die verbindliche Benennung eines entsprechend zertifizierten Fachunternehmens per Eignungsleihe hat bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu erfolgen.
Die Gleichwertigkeit zur vorgenannten Zertifizierung nach W 316 kann alternativ- durch den Nachweis eines W 316 zertifizierten Nachunternehmers (Eignungsleihe) oder- durch den Nachweis von Schulungen DVGW W 316 A1, A2erbracht werden.
vgl. Vertragsbedingungen
Die Eignungsnachweise und wirtschaftlichen sowie finanziellen Nachweise sind zu liefern.