Bauendreinigung Mehrfamilienhaus
Gesamtpreis
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
1) Es sind die beigefügten Erläuterungen zur Losaufteilung und Preiswertung zu beachten.2) Mit dem Angebot ist das Formblatt Pauschalnachlass bei Beauftragung mit beiden Losen abzugeben.
Reihenfolge der Vertragsbestandteile bei Widersprüchen Vertragsbestandteile sind bei Widersprüchen in nachfolgender Reihenfolge:a) die Antworten der Bieterfragen im Vergabeverfahren sowie das Protokoll des Aufklärungsgesprächsb) die Leistungsbeschreibungc) die Besonderen Vertragsbedingungen und Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen,d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungene) soweit vorhanden, die bereits erhaltenen öffentlich-rechtlichen Genehmigungenf) das Angebot des Auftragnehmersg) VOB/B und VOB/C in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.h) die allgemein anerkannten Regeln der Technik, alle zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen technischen Regeln, z.B. DIN-Normen, VDI/VDE-Vorschriften, Vorschriften der in der Bundesrepublik Deutschland allgemein anerkannten Fach-, Sicherheits- und Aufsichtsbehörden und Gütegemeinschaften oder TÜV-Bestimmungen, alle geltenden und das Bauvorhaben betreffenden Gesetze, Verordnungen und Satzungen, z.B. BauGB, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften etc.
Der Auftraggeber behält sich vor Nachweise und Unterlagen nachzufordern.
Erklärung über den Jahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Reinigungsleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Nachweis durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung).
Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (Nachweis durch Deckungsbestätigung oder Bestätigung der Versicherung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Deckung gewährt wird oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung).
Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Nachweis durch eigene Referenzliste oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung, jeweils mit Angabe von Leistungsumfang, Auftragswert, Auftraggeber und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber).MINDESTANFORDERUNG: Mindestens ein Referenzauftrag, der nach Art und Umfang (Auftragssumme) mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren.
Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister und zu Eintragungen in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Nachweis durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A (Nachweis durch Formblatt 124 oder direkt abrufbare PQ-Eintragung).