Neues Kassen- und Zutrittssystem für die Bäder der Stadtwerke Osnabrück AG
Ein zukunftsorientiertes, leistungsfähiges System zur Zutrittskontrolle sowie zur Abrechnung, welches in den Bädern der Stadtwerke Osnabrück AG eingesetzt wird. Die Lösung soll auf aktuellen Technologien wie RFID sowie Barcode und QR-Code basieren. Ziel ist die Bereitstellung einer mandantenfähigen, zentral steuerbaren Plattform, die den Betrieb einzelner Standorte und der Pächter ebenso unterstützt wie die übergreifende Verwaltung mehrerer Einrichtungen.
Gesamtpreis des Zutritts- und Kassensystems für die Bäder der Stadtwerke Osnabrück gemäß Leistungsbeschreibung.
Bedienbarkeit und Benutzerfreundlichkeit sowie die Nutzerführung des Zutritts- und Kassensystems.
Support und Wartung oberhalb der Mindestangaben
Umsetzungskonzept, inkl. Zeit- und Ressourcenplanung und der Implementierung der Bestandsdaten sowie Schulungsmaßnahmen.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Teilnahmeantrag hat alle geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die Stadtwerke Osnabrück AG eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Nachweis durch eigene Referenzliste oder entsprechende Verweise), jeweils mit Angabe von Leistungsumfang, Auftragswert, Auftraggeber und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
MINDESTANFORDERUNG: Mindestens drei Referenzaufträge, die in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführt, abgenommen und in Betrieb genommen wurden. Sofern eingereichte Referenzaufträge Verbundanlagen (d.h. mehrere Bäder innerhalb eines Auftrages) umfassen, so muss die Eignung ausschließlich auf Basis eines einzelnen Bades nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen mindestens fünf tariflich voneinander getrennte Bereiche mit insgesamt mindestens 500.000 Gäste in den Jahren 2023 und 2024 beinhalten. Art und Umfang (Auftragssumme) muss mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
Mindestens eins der drei Referenzobjekte müssen nachweislich folgende funktionalen Anforderungen (incl. GoLive) beinhalten: Nutzung einer zentralen Kundenverwaltung innerhalb der Software sowie innerhalb des Onlineshops. Es müssen mindestens die Module der Reservierung, das Kassenmodul sowie die Kursverwaltung und digitale Eintrittskarten mit einer dynamischen Preisgestaltung enthalten sein.
Erklärung über den Jahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß $ 123 GWB bzw. gemäß § 48 VgV.
Nachweis der Zertifizierung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über IDW PS880 oder gleichwertig.
Eigenerklärung über die Einhaltung bzw. Konformitätsnachweis des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über GoBD, DSGVO und BFSG.
Nachweis, dass im Auftragsfall ausreichend personelle Kapazitäten zur Umsetzung des Projektes zur Verfügung stehen: Darstellung der maßgeblichen Mitarbeiter des Projektteams mit Kurzprofilen mit Angaben der Qualifikationen und Berufserfahrungen.
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zur IT-Infrastruktur, dass die Software auf einer Microsoft SQL-Datenbank basiert und auf einer vom Betreiber bereitgestellten virtuellen Maschine betrieben werden kann.
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zum Umstellungskonzept, dass die bestehenden Hitag-Transponder sowie Hitag-Karten weiterhin durch die Software ausgelesen und als Einlass- und/oder Zahlmedium verwendet werden können, ohne einen Medientausch durchzuführen.