Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen über die Durchführung von Pflegekursen in Präsenz, als Webinare und als individuelle häusliche Schulung gemäß § 45 SGB XI für den Zeitraum 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 (inkl. Verlängerungsoption 2x12 Monate).
Weitere Einzelheiten zu diesem Beitrittsverfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über www.dtvp.de abgerufen werden.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Es handelt es sich hierbei jedoch nicht um ein solches - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Beitrittsverfahren passendes Formular gibt.
Verlängerungsoption 2x12 Monate
Die Leistung wird in 12 territorialen Losen angeboten
Der Auftragnehmer bietet mindestens einen der folgenden Leistungsbestandteile an:a. Pflegekurse gem. § 45 SGB XIb. Individuelle Schulungen in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen gem.§ 45 SGB XI. Die Pflegekurse und die Schulungen in häuslicher Umgebung des Pflegebedürftigen der Pflegekasse sollen den An- und Zugehörigen des Pflegebedürftigen, den Pflegebedürftigen selbst, Pflegeinteressenten und ehrenamtlich Tätigen Unterstützung, Entlastung, Beratung und kontinuierliche Begleitung bieten. Zudem sollen sie zur eigenständigen Durchführung der häuslichen Pflege qualifizieren und helfen, den körperlichen und seelischen Belastungen vorzubeugen bzw. Hilfen vermitteln, mit diesen umzugehen.
Wir erwarten von den Auftragnehmern für unsere Versicherten eine verbindliche und zugleich flexible auf die Bedürfnisse und Notwendigkeit der Versicherten abgestimmte Konzeption.Die Pflegekurse finden in den Räumen des Auftragnehmers statt bzw. in von Auftragnehmer gemietete Kursräume statt. Die Pflegekurse können ebenfalls videobasiert als Webinar angeboten werden. Das Angebot als Webinar ist bereits bei Anmeldung zum Angebot deutlich zu kommunizieren. Den besonderen Anforderungen des Datenschutzes ist Rechnung zu tragen.Anders als bei Pflegekursen steht bei individueller Schulung in der Häuslichkeit gem. § 45 SGB XI die individuelle Pflegesituation im Vordergrund. Bei der Durchführung von individuellen Schulungen muss die pflegebedürftige Person oder der Schulungs-Teilnehmer bei der DAK-Gesundheit versichert sein.
keine
Bitte übersenden Sie die ausgefüllten Unterlagen per E-Mail an: Pflegekurse_45@dak.de
adressiert an:
DAK-GesundheitGeschäftsbereich LeistungPflegepolitik, Pflegeforschung und Ausrichtung (0035 50)Nagelsweg 27-3120097 Hamburg
Nachforderung ist möglich.
Die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der Vertragsgemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Dies gilt nicht für die Anlage A3 (Eigenerklärung Nachunternehmer).a) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Vertragsgemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2)b) Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Vertragsgemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreueversprechens (NachzuweisendurchEigenerklärung:Anlage A2, B5 )c) Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Vertragsgemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2)