Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmern Rabattverträge nach Paragraph 130a Abs. 8 i. V. m. Paragraph 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen.Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.01.2024. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM5RLGG/documents
Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtVillemombler Str. 7653123 Bonnoder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und Ziff. VI.3).
Die angegebene Frist für die Angebotsöffnung ist nicht zu beachten und musste aus systemischen Gründen mit dem angegebenen Datum eingegeben werden. Faktisch gibt es keine Angebotsöffnung, da der Bieter kein eigenes Angebot abgibt, sondern den Vertrag jederzeit beitreten kann.Für die Fristwahrung ist ein elektronischer Eingang der vollständigen Unterlagen PER E-MAIL an die E-Mail Adresse openhouse@dak.de ausreichend.Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. des Folgemonats beitreten zu können, müssen die o.g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-G bis zum 5. Kalendertag des jeweiligen Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang per E-Mail bei der DAK-G an. Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 01.07.20xx (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 05.06.20xx (Vormonat) vorliegen.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben.Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.
- Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß Paragraph 123,124 GWB vorliegt.Dazu ist das Antragsschreiben mit dem Angebot einzureichen (die Erklärung erfolgt durch Einreichung des Antragsschreibens).
- Eigenerklärungen zu Qualitätsanforderungen und Zuverlässigkeit (die Erklärung erfolgt durch Einreichung der Anlage 4 zum Vertrag).
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zu Qualitätsanforderungen und zum Unternehmen) erfüllen und dies durch ihren Namen/Firmenstempel/Signatur bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.Die im Anschreiben aufgeführten und zum Download bereitgestellten Unterlagen sind PER E-MAIL einzureichen bei:openhouse@dak.deDAK-GesundheitFachbereich Arzneimittel 0038 00Nagelsweg 27-3120097 Hamburg