Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Darstellung der Unternehmens-/Konzernstruktur
2) Erklärungen, dass kein Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen.
3) Aktueller Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate
4) Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
5) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Die Deckungssumme der nachgewiesenen oder zu erklärenden Versicherung muss mindestens 3 500 000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie 1 500 000 EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (jeweils zweifach maximiert je Versicherungsjahr) betragen.
6) Es sind 2 Referenzen anzugeben, welche nach Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und deren Vertragsende nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu überprüfen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende
des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.