Die enercity Netz GmbH (Auftraggeber) hat den Bedarf an Dienstleistungen zur Erbringung von gesetzlich vorgeschriebenem Rollout von modernen Messeinrichtungen (mME) in der Sparte Strom ausgeschrieben.Die Leistungen umfassen die Auftragssteuerung, Kundenkommunikation, Mangelbearbeitung, technische Ausführung vor Ort sowie die Erfassung, Bereitstellung und elektronische Übermittlung von Daten (z. B. Zählernummer, Zählerstand, Fotos). Die Messgeräte werden vom Auftraggeber beigestellt.Es wurde ein Los in Höhe von ca. 10.000 St. vergeben, das ursprünglich benannte zweite Los entfällt.Vertrags- und Ausführungsbeginn: 01.06.2026
Wechsel von Strommessgeräten nach Vorgabe des Auftraggebers.Zum Leistungsumfang gehören ebenfalls die Tätigkeiten zur Auftragssteuerung, Kundenkommunikation, Mangelbearbeitung und IT.Die ausgeschriebenen Leistungen müssen von sachkundigen und zuverlässigen Monteuren durchgeführt werden, die Elektrofachkräfte im Sinne von NAV, DIN EN/ DIN/VDE und den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sind.Der Auftragnehmer hat das für die ihm übertragenen Aufgaben eingesetzte Personal auszuwählen und gegebenenfalls zu qualifizieren. Der Auftraggeber legt höchsten Wert auf die Qualität in der Ausführung und im Umgang mit seinen Kunden und erwartet einen kontinuierlichen/gleichbleibenden Mitarbeiterstamm/-einsatz beim Auftragnehmer.
Geschätzte Stückzahlen 2026: Wechsel allgemein, direktmessende Messgeräte, ca. 10.000 St.
Netzgebiet der enercity Netz GmbH
Die Preisbewertung erfolgte auf Basis des kalkulierten Gesamtpreises gemäß Preisblatt. Die Preise für Bedarfspositionen und optionale Leistungen wurden dabei nicht berücksichtigt.60 Punkte erhielt das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. Alle Angebote, deren Gesamtpreis die doppelte Höhe des niedrigsten Angebotes oder mehr aufwiesen, erhielten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Angebote erfolgte anhand folgender Formel:
Punktzahl Bieter = [(2 x niedrigster Gesamtpreis - Gesamtpreis Bieter) x 60] / niedrigster Gesamtpreis
Bei der so errechneten Punktzahl wurde auf zwei Nachkommastellen gerundet.Der Gesamtpreis ermittelte sich aus den im Preisblatt angegebenen Schätzmengen mit den dazugehörigen Einheitspreisen.
Der Bieter hatte mit dem Angebot ein Konzept einzureichen, in welchem er darstellte, wie die Auftragsabwicklung erfolgt.Dabei war insbesondere auf folgende Punkte einzugehen:- Verwendung eines eigenen Workforce Management Systems (WFM) und detaillierte Darstellung der Funktionsweise (dabei war auf die geforderten Grundelemente des Leistungsverzeichnisses einzugehen)- IT-Konzept gemäß LV 4.2.1b, 4.2.3- Zugang für den Auftraggeber zu Bearbeitungsständen im verwendeten DV-System- Erläuterung zur Option der Weboberfläche gemäß LV 6.1.7d, inklusive Darstellung der gewählten Variante- Bearbeitung von Kundenanliegen gemäß LV 6.1 mit der Darstellung, wie mit Kundenbeschwerden umgegangen wird, wie Kundenanliegen abgearbeitet werden und wie auf die Belange der Kunden eingegangen wird. Es muss ersichtlich sein, dass jede Kundenbeschwerde ernstgenommen und mit äußerster Sorgfalt bearbeitet wird.Der Umfang des Konzeptes sollte zehn DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Der Inhalt des Konzeptes wurde im Fall des Zuschlags Bestandteil der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung.
Bewertungsehr gute Lösung 36 - 40 Punktegute Lösung: 32 - 35 Punktebefriedigende Lösung: 27 - 31 Punkteausreichende Lösung: 20 - 26 Punktemangelhafte Lösung: 12 - 19 Punkteungenügende Lösung: 0 - 11 Punkte
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) möglich.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Unterauftragnehmer zum Auftragnehmer verbundenes Unternehmen: regiocom Netzdienste GmbH