Der Bewerber erklärt, dass er nicht wegen einer der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist bzw. dass keine darin genannten Ausschlussgründe vorliegen.
Der Bewerber erklärt, dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer der in § 123 GWB genannten Straftaten vorliegt, keine Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die zu einem Ausschluss führen, und keine Eintragung in ein einschlägiges Register (z. B. Wettbewerbsregister) vorliegt, die einen Ausschluss rechtfertigt.
Der Bewerber erklärt ferner, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Der Bewerber erklärt insbesondere, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, sich nicht in Liquidation befindet und kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Integrität in Frage stellen, keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden, kein Interessenkonflikt besteht, der die Unabhängigkeit im Vergabeverfahren beeinträchtigt, und keine wesentlichen Mängel bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge vorliegen, die zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, Schadensersatzforderungen oder vergleichbaren Sanktionen geführt haben.
Der Bewerber erklärt, dass, soweit Ausschlussgründe vorliegen oder vorgelegen haben sollten, angemessene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen wurden.
Der Bewerber bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft gilt diese Erklärung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.