Die enercity Netz GmbH plant Ingenieurleistungen (Planung) eines Umspannwerks in Hannover Ahlten
Das neue Umspannwerk soll in Freiluftbauweise erfolgen und hat im Endausbau folgenden Umfang: ? Zwei 380-kV-Felder ? Zwei 380/220-kV-Umspanntransformatoren je 450 MVA (max. 650 MVA) mit entsprechenden Fundamenten/Trafoölauffangwanne/Transformatorabsetzplatten? (Zwei Trassen zum 220-kV-Anlagenteil) ? Zwei 220-kV-Felder als Transformatoreneinspeisefelder ? Zwei 220-kV-Felder als Freileitungsanschlussfelder mit Portal ? Eine 220-kV-Querkupplung der Sammelschienen ? Ein Gebäude mit separaten Räumen für Sekundärtechnik/IT-Raum sowie weiteren Nebenräumen. ? Ein Gebäude für Eigenbedarfseinrichtungen, MS-Anlagen, EB-Transformatoren und Niederspannungshauptverteilungen. ? Außenanlagen wie z.B. Fundamente, Portale, Blitzschutz- und Beleuchtungsmasten, Transportstraßen, Sicherheitszäune und Freiflächen
Beginn Planung - 01.06.2026Fertigstellung Entwurfsplanung - 01.09.2027Einreichung Antrag gem. Bundes-Immissionsschutzgesetz (pönalisiert) - 01.01.2028Ausführung und Beschaffung - 01.09.2028 Baubeginn - 01.09.2029Bereitstellung Gebäude für Montage Anlagentechnik - 01.01.2031
Die enercity Netz GmbH plant Ingenieurleistungen (Planung) eines Umspannwerks in Hannover Ahlten.
Adresse: Eisenbahnlängsweg 231275 Lehrte
In Rahmen der Angebotsphase wird das wirtschaftlichste Angebot zu 100% anhand des Preises (Angebotssumme inklusive Umsatzsteuer) ermittelt.
siehe Verfahrenshinweise in den Ausschreibungsunterlagen
Die Kommunikation findet ausschließlich über diese Plattform, DVPT, statt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Bei Teilnahmeanträgen, die im Wesentlichen vollständig sind, können Unterlagen die zur Bewertung erforderlich sind nachgefordert werden. Ein Recht auf Nachreichung von fehlenden Angaben besteht nicht.
siehe Anlage 13 Eignungskriterienkatalog
Zahlungsbedingungen 30 Tage/netto
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens. Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.