Der Bewerber erklärt, dass er nicht wegen einer der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist bzw. dass keine darin genannten Ausschlussgründe vorliegen.
Der Bewerber erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Der Bewerber erklärt, dass er bei der Bezahlung seiner Mitarbeiter die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) sowie die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einhält. (Erklärung erfolgt durch ausgefüllte Formblatt.)