Die enercity AG plant eine Beschaffung von Kabelschutzrohren DA180x6,9 und passendem Zubehör.
siehe Vergabeunterlagen
Verlängerung des Vertrags 2 mal um jeweils 12 Monate
Die Vergabe erfolgt unter dem Gesichtspunkt des günstigsten Gesamtpreises anhand des Preisblattes. Werden nicht alle Positionen angeboten, muss das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw.- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.