Die enercity Netz GmbH plant Ingenieurleistungen (Planung) eines Umspannwerks in Hannover, im alten Kaufhof Gebäude. Das neue Umspannwerk soll im Untergeschoss eingebaut werden.
Das neue Umspannwerk soll im Untergeschoss eingebaut werden.Die enercity Netz GmbH beabsichtigt, folgenden Umfang auszubauen: - Eine 110-kV gasisolierte Schaltanlage mit 12 Feldern (davon 3 als Reserveplätze)- Eine 10-kV-Schaltanlage mit 60 Feldern (davon 12 als Reserveplätze)- Drei Netzkuppler je 40 MVA. - Ein Gebäude mit separaten Räumen für die 110-kV-Schaltanlage, die 10-kV?Schaltanlage, die Sekundärtechnik sowie weitere Nebenräume.- Außenanlagen, unterirdische Fundamente und Ölauffangwanne.
Beginn Planung - 11.05.2026Fertigstellung Entwurfsplanung - 01.12.2026Einreichung Bauantrag (pönalisiert)- 01.06.2027Ausführungsplanung - 01.01.2028Vergabe - 01.06.2028 Baubeginn - 01.07.2028Bereitstellung Gebäude für Montage Anlagentechnik Anfang - 01.01.2030
Das neue Umspannwerk soll im Untergeschoss (im alten Kaufhof Gebäude) eingebaut werden.
Adresse: Seilwinderstraße 830159 Hannover
In Rahmen der Angebotsphase wird das wirtschaftlichste Angebot zu 100% anhand des Preises (Angebotssumme inklusive Umsatzsteuer) ermittelt.
siehe Verfahrenshinweise in den Ausschreibungsunterlagen
Die Kommunikation findet ausschließlich über diese Plattform, DVPT, statt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Bei Teilnahmeanträgen, die im Wesentlichen vollständig sind, können Unterlagen die zur Bewertung erforderlich sind nachgefordert werden. Ein Recht auf Nachreichung von fehlenden Angaben besteht nicht.
siehe Anlage 13 Eignungskriterienkatalog
Zahlungsbedingungen 30 Tage/netto
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens. Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.