Ausgeschrieben werden die Anstricharbeiten der Beleuchtungsmasten im Stadtgebiet Hannover in einem zweijährigen Rahmenvertrag.
Die jährlichen Anstricharbeiten gliedern sich in mehrere Leistungsbereiche. Der Auftragnehmer erhält jährlich eine Straßenliste und Lagepläne mit den jeweils abzuarbeitenden Masten. Abgerechnet wird in Stück Masten, ggf. mit den aufgeführten Zulagen für Erschwernisse oder höheren Aufwand. Die Farben (RAL 7030, RAL 7033, RAL 9006, DB 701, DB 702 oder farblos) werden vom Auftraggeber mit der Beauftragung angegeben.
Die vorherige Reinigung der zu behandelnden Flächen von Schmutz, Staub, Mikroorganismen oder sonstigen trennenden Stoffen ist in den Einheitspreisen enthalten und wird nicht gesondert vergütet. In den Leistungen sind Material und Aufstiegshilfen wie Leitern und Hubsteiger enthalten. Der Auftragnehmer wird mit der Verkehrssicherungspflicht beauftragt. Absperrmaßnahmen des unmittelbaren Arbeitsbereiches und evtl. Gebühren für verkehrsbehördliche Anordnungen sind in den Angebotspreisen enthalten. Verkehrslenkungsmaßnahmen werden gesondert vergütet.
Reduzierstücke, Mastansatz- und Aufsatzstücke, sowie Kurzausleger gelten nicht als Ausleger und werden nicht gesondert vergütet.
Wenn starke Durchrostungen, die eventuell die Standsicherheit gefährden könnten, an den Masten festgestellt werden, ist der Auftraggeber unverzüglich telefonisch zu informieren.
Mit den Arbeiten ist spätestens im Juni zu beginnen und sie sollten bis Ende September abgeschlossen sein.
Die Durchführung der Arbeiten ist dem Auftraggeber per Mail oder telefonisch mitzuteilen.
Den Rechnungen wird eine Excel-Tabelle als Aufmaß beigefügt, in der die gestrichenen Masten eingetragen sind.