Die enercity Netz GmbH betreibt im Neubau am Glockseeplatz in Hannover, als auch an weiteren Standorten in der Region, umfangreiche Medientechnik. In sehr großen, mittelgroßen und kleinen Räumen sind Displays, Projektoren, Audio-Systeme und mehr installiert.
Der personelle Aufwand für den zuverlässigen Betrieb und Support zur Nutzung kann nur mit externer Hilfe geleistet werden.Neben des üblichen Grundbetriebs (Field-Service), der täglich gewährleistet werden muss, fallen zusätzliche Belastungsspitzen durch Veranstaltungen in verschiedensten Größenordnungen und teilweise unregelmäßiger Folge an.
Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von 12 Monaten und beginnt voraussichtlich am 01.10.2025.Der AG hat das Recht, den Vertrag viermal, um jeweils weitere 6 Monate zu verlängern. Die Erklärung ist bis spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsablauf durch den AG abzugeben.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem oben genannten Link zum Download zur Verfügung.Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform (siehe Link) gestellt werden.Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise/Erklärungen geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) möglich.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.