Es ist vorgesehen, in der Regel alle drei Jahre eine neue Bewertung auf Basis aktualisierter Qualifizierungsunterlagen durchzuführen. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist, eine - aus dem Qualifikationsnachweis abzuleitende - termingerechte Vorlage des Antrages auf Verlängerung der Qualifikation. Erfolgte ein entsprechender Verlängerungsantrag nicht, endet die Qualifikation gemäß der in dem Qualifikationsnachweis genannten Gültigkeitsdauer. Erfolgt ein entsprechender Verlängerungsantrag, ist die Qualifikation gültig bis zum Tag, an dem das Unternehmen über das Ergebnis einer erneuten Prüfung unterrichtet wird. Sämtliche, dem Bewerber im Zusammenhang mit dem Prüfungssystem zur Qualifikation sowie einer möglichen späteren Erstellung eines Angebotes entsprechenden Kosten müssen vom Bewerber selbst getragen werden. Kosten werden nicht erstattet und es werden keine Entschädigungen gezahlt. Die Bekanntmachung dient als Möglichkeit für einen Aufruf zum Wettbewerb.
Bestimmte im Fragebogen aufgeführte Nachweise sind, bei entsprechender Kennzeichnung, jährlich zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich generell Änderungen im Prüfsystem vor. Bereits qualifizierte Unternehmen werden über die Änderungen schriftlich informiert.