Ausstellungsbau inkl. Grafik und Lichttechnik für das Projekt Museum "Musik, Instrument & Integration".
Mit der Umnutzung der Hofstelle Hauptstraße 7 zum Bürgerzentrum und Museum erhält die Ortsmitte von Bubenreuth eine neue kulturelle Adresse. Auf den Mauern des ehemaligen Stalles wurde im 1. OG ein neuer Ausstellungsraum in moderner Holzbauweise errichtet, in dem die Geschichte der Bubenreuther Instrumentenherstellung inszeniert wird.
In einem vorgelagerten, kleineren Auftaktraum (66qm) wird die Geschichte von "Alt-Bubenreuth" und die Ansiedlung zugezogener Instrumentenbauer erzählt. Dort wird Text-, Bild- und Kartenmaterial auf bedruckten Vorsatzschalen in Kombination mit ausgewählten Einzelexponaten in VSG- und Acrylglasvitrinen kombiniert.
Im Hauptraum (218 qm) werden über 200 Exponate präsentiert, zumeist Musikinstrumente. Vier "Großraumvitrinen" gliedern den Raum und reichen teilweise bis hinauf in den offenen Dachraum. In ihnen werden Gitarren und andere Saiteninstrumente der frühen 50er- bis 80er-Jahre auf transluzenten Trägerplatten gezeigt.
Wie auch im Vorraum werden direktbedruckte Vorsatzschalen als Text- und Bildträger genutzt und rahmen die Exponat-Präsentationen. Begehbare Podeste, Medien- und Sitzmöbel, Hands-On-Stationen und Tast-Modelle ergänzen das Besuchererlebnis.
Für die Herstellung, Lieferung und Montage der Ausstellungseinrichtung sucht die Gemeinde Bubenreuth einen erfahrenen, vielseitigen und insbesondere mit den spezifischen Anforderungen des Museums- und Ausstellungswesens vertrauten Auftragnehmer.
Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, wurden bereits mit Auftragsbekanntmachung 458449-2025 vom 13/07/2025 ausgeschrieben. Dieses Vergabeverfahren wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben, weil kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden war. Dieses Vergabeverfahren wird daher aufgrund nach § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt, weil in einem vorangegangenen offenen Verfahren nur unannehmbare Angebote eingegangen sind.
Das Vergabeverfahren findet in zwei Phasen statt. In der ersten Phase bewerben sich die Unternehmen, um ein Angebot abgegeben zu dürfen (Teilnahmewettbewerb). In diesem Teilnahmewettbewerb müssen die Unternehmen ihre Eignung nachweisen. Alle geeigneten Unternehmen werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Über dieses Erstangebot verhandelt die Auftraggeberin mit den Bietern. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, direkt auf Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben. Wurde verhandelt, werden die Bieter zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Es gilt § 56 VgV.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen) in Höhe von mind. 600.000 EUR netto (Nachweis: Eigenerklärung).
3 Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Leistungen, welche einen ähnlichen Umfang, Schwierigkeitsgrad und Ausführungsart wie die hier auszuführenden Leistung aufweisen und fachlich einwandfrei im vorgegebenen Kosten- und Terminrahmen ausgeführt wurden. Mindestanforderung: Es muss sich jeweils um Dauerausstellungen gehandelt haben, in denen Vitrinen mit einer Luftwechselrate von max. 0,2 (5 Tage Mindestdauer für den Austausch des kompletten Luftvolumens der Vitrine) unter ausschließlicher Verwendung von nachweislich schadstoffgetesteten Materialien im Vitrinen-Innenraum, Status "permanent" gemäß Oddy-Test, alternativ mit BEMMA-Zertifikat (oder gleichwertig). (Nachweis durch Eigenerklärung)
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die entweder bereits besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird, mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden von 1.000.000,-- EUR und für sonstige Schäden von 500.000,-- EUR. (Nachweis durch Vorlage des Versicherungsnachweises oder Vorlage einer entsprechenden Zusicherung der Versicherung oder Eigenerklärung darüber, dass eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden wird.)