Verfahrensangaben

Adobe ETLA-Lizenzen - KommunalBIT AöR

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.07.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

KommunalBIT AöR - Adobe ETLA-Lizenzen
DE 268099626
Kaiserstraße 30
90763
Fürth
Deutschland
DE253
Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
trautmann@buehner-rae.de
09112558650

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
DE288912869
Im Sebalder Pfarrhof - Füll 1
90403
Nürnberg
Deutschland
DE254
RA Fabian Trautmann
trautmann@buehner-rae.de
+49 911255865-0
+49 911255865-29
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Nordbayern
t:0981531277
Promenade 27
91522
Ansbach
Deutschland
DE251
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
+49 98153-1277
+49 98153-1837

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48320000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Softwarelizenzen des Herstellers Adobe Inc. Es werden die folgenden Lizenzen neu beschafft:
- Acrobat Pro DC
- Acrobat Standard DC
- All Apps - Edition 4
- Single App - Edition 4
- Photoshop Elements
- Acrobat Sign
Die Lizenzen sollen für eine Dauer von drei Jahren, beginnend ab dem 30. August 2026 erworben werden. Vom Auftragnehmer wird über die Bereitstellung der Lizenzen hinaus, auch die gelegentliche Beratung des Auftraggebers bei Fragen zum optimalen Einsatz der Lizenzen erwartet.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Kommunale Betrieb für Informationstechnik "KommunalBIT" AöR mit Sitz in Fürth ist der zentrale Dienstleister für IT und Telekommunikation für die Städte Erlangen, Fürth, Schwabach und die Mitglieder des Zweckverbands Informationstechnik Franken (ZV IT Franken). Die KommunalBIT stellt für etwa 6.200 Anwenderinnen und Anwender in den Verwaltungen sowie für 48 Schulen ein qualitativ hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot an Hardware, Software und IT-Dienstleistungen zur Verfügung.
Die KommunalBIT setzt in Ihrem Tätigkeitsbereich Software des Herstellers Adobe Inc. ein. Hierfür hat die KommunalBIT ein Enterprise Term License Agreement (ETLA) geschlossen. Die Softwarelizenzen laufen zum 30.08.2023 aus und werden nun neu beschafft.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate auf Basis des Adobe ETLA, vgl. Nr. 9.7. des Verfahrensbriefes

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
KommunalBIT aöR
90763
Fürth
Deutschland
DE253

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

True-Ups bei Lizenznutzung über die vereinbarte Mindestabnahmemenge hinaus, zu festgelegten Preisen und Zahlungsbedingungen nach Adobe ETLA, vgl. Nr. 9.3. des Verfahrensbriefes.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das offene Verfahren gemäß § 15 VgV ist ein standardisiertes Vergabeverfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot einreichen, ohne vorherige Eignungsprüfung oder Auswahl. Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, bei dem keine Verhandlungen über Angebote oder Preise zulässig sind. Der Auftraggeber darf lediglich Aufklärung über das Angebot oder die Eignung der Bieter verlangen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLVMXMF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer 8.1 benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

70
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Jahresumsatz i.H.v. mindestens 50.000,- EUR Umsatz mit Softwarelizenzen in den letzten drei Geschäftsjahren, nachgewiesen durch Eigenklärung

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Ausreichende Mitarbeiterzahl, i.H.v. mindestens 5 festangestellte Mitarbeitern (als Vollzeitäquivalente), nachgewiesen durch Eigenerklärung

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen, nachgewiesen durch Eigenerklärung (Alternativ: Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden):
-- Für Sachschäden und Personenschäden bis zu 1.000.000,- EUR je Schadensereignis
-- Für Vermögensschäden bis zu 50.000,- EUR je Schadensereignis

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Referenzen, mindestens zwei Referenzprojekte zur Lieferung von Software aus dem Portfolio des Herstellers "Adobe" in den vergangenen drei Jahren, nachgewiesen durch Eigenerklärung.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Adobe-Partner-Status, mindestens "Adobe Certified Reseller" wenn nicht Hersteller, nachgewiesen durch Eigenerklärung.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung