Die Stadt Scheinfeld plant die Einrichtung eines Besucherzentrums im Gebäude "Altes Amtsgericht" in Scheinfeld zum Naturparkzentrum Steigerwald. Auf knapp 500 m² sind eine Dauerausstellung mit Schwerpunktthema "Vielfalt der Lebensräume im Naturpark Steigerwald" sowie weitere die Ausstellung und das Besucherzentrum ergänzende Angebote geplant. Im ersten Schritt wurde das Ausstellungskonzept (LPH 1-3 HOAS) erarbeitet. Ausgeschrieben werden nun die Ausführungsplanung und weitere Realisierung (LPH 4-7 HOAS), die je nach Genehmigungslauf ab ca. Ende 2026 umgesetzt werden sollen.
Ausschreibung einer Ausstellungsgestaltung nach HOAS. Die LPH 1-2 wurden bereits geleistet, die LPH 3 befindet sich aktuell in der Bearbeitung. Sobald die Unterlagen zu LPH 3 vorliegen, veröffentlicht der Auftraggeber diese in den Vergabeunterlagen. Ausgeschrieben sind nun gem. § 10 Abs. 1 HOAS die LPH 4 -7, sowie Zusatzleistungen gem. § 11 HOAS. Die Zusatzleistungen ergeben sich aus dem beigelegten Vertragsentwurf.
Das Vergabeverfahren findet in zwei Phasen statt. In der ersten Phase bewerben sich die Unternehmen, um ein Angebot abgeben zu dürfen (Teilnahmewettbewerb). In diesem Teilnahmewettbewerb müssen die Unternehmen ihre Eignung nachweisen. Alle geeigneten Unternehmen werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Über dieses Erstangebot verhandelt die Auftraggeberin mit den Bietern. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, direkt auf Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben. Wurde verhandelt, werden die Bieter zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert.
Die Kommunikation erfolgt über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Dazu ist eine Anmeldung notwendig. Bieterfragen werden beantwortet, indem ein fortlaufend aktualisiertes Dokument mit anonymisierten Bieterfragen und Antworten des Auftraggebers auf die Vergabeplattform (Order: Vergabeunterlagen) zur Verfügung gestellt wird. Die Bieter müssen sich eigenverantwortlich informieren.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer 8.1 benannte Vergabekammer.Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Es gilt § 56 VgV.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.
Berufshaftpflichtversicherung über 1 Mio. EUR für Personenschäden und für Vermögensschäden(Nachweis: Versicherungsbescheinigung oder Deckungszusage nicht älter als 6 Monate)
Eigenerklärung über den gesamten Netto-Honorarumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto).
(Nachweis: Eigenerklärung; geforderter Mindesthonorarumsatz: 0,5 MIo EUR in Summe der letzten 3 Jahre)
Der Bewerber muss drei vergleichbare und wertbare Referenzen vorlegen (Mindestanforderung). Vergleichbar sind Referenzen, in denen Planungsleistungen für den Bereich Museumsplanung erbracht wurden. Wertbar sind nur Referenzen, bei denen der Abschluss der Planungsleistungen ab dem 01.01.2020 erfolgt ist. Bewerber, die weniger als drei vergleichbare und wertbare Referenzen vorlegen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
(Nachweis: Eigenerklärung anhand der Referenzblätter; Hinweis: eine Referenz ist nur dann vergleichbar, wenn der Bewerber in einer Referenz Leistungen im Bereich Ausstellungsplanung erbracht hat)