Bei der Auftraggeberin handelt es sich um eine Bildungsträgergesellschaft mit Hauptsitz in Nürnberg. Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt sich über die Bereiche Pflege, Gesundheit und Soziales. Angesichts des wachsenden Bedarfs an qualifizierten Fachkräften im Sozial- und Gesundheitssektor setzt die Auftraggeberin auf eine kontinuierliche Erweiterung ihres Ausbildungsangebots und ihrer Infrastruktur.
Die Auftraggeberin ist derzeit an 15 Standorten in Bayern aktiv und beschäftigt dort mehr als 550 Mitarbeiter. Ihr Bildungsangebot umfasst insgesamt 41 staatlich anerkannte Schulen. Hierbei handelt es sich um 29 Berufsfachschulen, 7 Fachschulen und 5 Fachakademien. Darüber hinaus befinden sich die Fachakademie für Sozialpädagogik in Bayreuth sowie die Fachschulen für Grundschulkindbetreuung in Nürnberg und München noch im Prozess der staatlichen Anerkennung.
Die Auftraggeberin plant den Bau einer neuen Schule in Coburg. Diese soll als ein weiteres privates Schulzentrum genutzt werden.
Mit dem Vergabeverfahren schreibt die Auftraggeberin den Elektroplanungsauftrag stufenweise ab LPH 5 aus.
stufenweise Beauftragung Elektroplanung LPH 5-9
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate zum Einreichungstermin) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer, Mindest-Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden 1 Mio. EUR.Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall auf eigene Kosten die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung muss vor Zuschlagserteilung zwingend vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen.
- Erklärung über den Netto-Honorarumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto).
Geforderte Mindeststandards:Mindestumsatz (Netto-Honorarumsatz) des Bewerbers (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: jeweils mind 0,5 Mio. EUR netto p.a
Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" (m/w/d) zu tragen. Bewerber (m/w/d) mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Aktueller Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate zum Einreichungstermin).
Qualifikation des Gesamtprojektleiters: Angaben zum Gesamtprojektleiter. Ausbildungsnachweis des Gesamtprojektleiters (Eintragung im Berufsregister oder Studiennachweis und zusätzlich Nachweis von mind. 5 Jahren Berufserfahrung).
Die Bewerber müssen ihre Erfahrung mit den jeweiligen Planungsleistungen durch 3 Referenzen vergleichbarer Projekte nachweisen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen. Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2013 oder später erfolgt ist.Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:- Schulgebäude,- Sonstige Bildungseinrichtung,- Pflegeeinrichtung,- Größenordnung anrechenbare Kosten netto (KG 200-700 DIN 276),- Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten und Terminen.Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gem. § 75 Abs. 6 VgV das Los.