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Verfahrensangaben

SUAVIA VMware-Lizenz

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.02.2026
24.02.2026 10:00 Uhr
24.02.2026 10:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

SUAVIA Gesundheit gGmbH
t:073098700
Günzburger Straße 41
89264
Weißenhorn
Deutschland
DE279
Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
sommer@buehner-rae.de
+49 911255865-0
+49 911255865-29

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
DE288912869
Im Sebalder Pfarrhof - Füll 1
90403
Nürnberg
Deutschland
DE254
RA Jonas Sommer
sommer@buehner-rae.de
+49 911255865-0
+49 911255865-29
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Südbayern
keine Angabe
80534
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
48213000-4
48219000-6
48200000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

VMware-Lizenz

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftraggeber möchte eine VMware-Lizenz über drei Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr beschaffen.
Es handelt sich um eine transparente Produktvorgabe. Die Software VMware ist bereits seit langem in den Kliniken im Einsatz und die Systeme sind auf diese Software zugeschnitten. Insbesondere kann nur mit dieser Software ein garantierter Betrieb mit dem vorliegenden KIS MEDICO (Fa. CGM) gewährleistet werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3

2 Verlängerungsoptionen für jeweils ein Jahr.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Günzburger Straße 41
89264
Weißenhorn
Deutschland
DE279

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.

Zuschlagskriterium

Preis

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Bieter müssen eine Russland-Erklärung abgeben. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das offene Verfahren gemäß § 15 VgV ist ein standardisiertes Vergabeverfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot einreichen, ohne vorherige Eignungsprüfung oder Auswahl. Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, bei dem keine Verhandlungen über Angebote oder Preise zulässig sind. Der Auftraggeber darf lediglich Aufklärung über das Angebot oder die Eignung der Bieter verlangen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLVM4CW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer 8.1 benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Der Bieter ist autorisiert, gültige VMware-Lizenzen an den Auftraggeber zu liefern (Hersteller oder autorisierter Händler).

Nachweis durch: Eigenerklärung, dass er entweder Hersteller des der Software VMware ist oder als autorisierter Händler zur Veräußerung und Lieferung gültiger VMware-Lizenzen an den Auftraggeber berechtigt ist.
Dem Angebot ist beizufügen als Eignungsnachweis eine aktuelle Hersteller- oder Distributor-Bestätigung über den Vertriebspartnerstatus für VMware-Lizenzen; gleichwertige produktbezogene Autorisierungsdokumente werden anerkannt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung