Ausstellungsbau inkl. Grafik und Lichttechnik für das Projekt Museum "Musik, Instrument & Integration".
Mit der Umnutzung der Hofstelle Hauptstraße 7 zum Bürgerzentrum und Museum erhält die Ortsmitte von Bubenreuth eine neue kulturelle Adresse. Das denkmalgeschützte Wohnhaus wird als Bürgerhaus und Verwaltung genutzt. Der ehemalige Stall im Baudenkmal wird als Catering-Café für alle Nutzer (Bürgerhaus, Museum, Saal, Bücherei) angeboten. Der neue, 2-geschossige Verbindungsbaukörper mit Satteldach nimmt die Traufhöhe des Baudenkmals auf und schließt die Hofanlage ab.
Die beiden Bestandsgebäude leiten die Besucher über den Werkhof in den Eingang im Neubau. Hier wird man vom Foyer mit Museumsshop, Info etc. empfangen. Im Foyer stehen für die Besucher Informationsmöbel, Ticketautomat und Schließfächer zur Verfügung. Ein großer Luftraum verknüpft den Eingangsbereich im Erdgeschoß mit dem Foyer im Obergeschoß. Über das Foyer sind im Erdgeschoß die Bücherei, Schließfächer, die Sanitärräume und die multifunktionalen Räume in der Scheune erreichbar. Mit einer einläufigen Treppe bzw. mit dem Aufzug gelangen die Besucher ins Obergeschoß. Hier sind der Saal sowie die Dauerausstellung angebunden. Im Osten ist über einen Laubengang der rückwärtige Gartenhof angebunden. Somit kann auch dieser Bereich für Veranstaltungen mitgenutzt werden und gleichzeitig sind die erforderlichen Rettungswege aus den oberen Geschossen nachgewiesen.
Die Dauerausstellung im Obergeschoß der Scheune besteht aus einer vorgelagerten Auftaktzone mit Zwischendecke und dem dachhaltigen Ausstellungsraum. Über der Auftaktzone wird die Haustechnik (Lüftungsanlage) für die Ausstellung installiert. Eine zusätzliche, giebelseitige Treppe dient als Fluchtweg und bildet gleichzeitig einen Rundgang, z.B. bei Sonderausstellungen im Erdgeschoss der Scheune. Durch die Höherlegung des Scheunendaches wird der Dauerausstellungsraum ohne Flächeneinschränkungen barrierefrei nutzbar.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Zuschlagskriterium ist der Preis.
Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Zuschlagskriterium ist der Preis.
Das Projekt soll ein Begegnungszentrum werden.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Die Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, wurden bereits mit Auftragsbekanntmachung 256324-2025 vom 18/04/2025 ausgeschrieben. Dieses Vergabeverfahren wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben, weil kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden war.
Die Öffnung führt die Verfahrensbevollmächtigte der Auftraggeberin (Kontaktstelle) durch im virtuellen Beisein (Videokonferenz) eines Vertreters der Auftraggeberin. Am Öffnungstermin dürfen Bieter oder ihre Bevollmächtigten nicht teilnehmen. Der Öffnungstermin ist vorläufig und kann aus organisatorischen Gründen verschoben werden. Findet der Öffnungstermin später als eine Woche nach dem vorläufig festgelegten Termin statt, werden die Bieter benachrichtigt.
Es gilt § 56 VgV.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen) in Höhe von mind. 600.000 EUR netto (Nachweis: Eigenerklärung).
3 Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Leistungen, welche einen ähnlichen Umfang, Schwierigkeitsgrad und Ausführungsart wie die hier auszuführenden Leistung aufweisen und fachlich einwandfrei im vorgegebenen Kosten- und Terminrahmen ausgeführt wurden. Mindestanforderung: Es muss sich jeweils um Dauerausstellungen gehandelt haben. (Nachweis muss erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber erbracht werden! Der Auftraggeber fordert den Bieter, der in die engere Wahl kommt, auf, durch Eigenerklärung gemäß Formblatt 444 VHB die Referenzen einzureichen. Das Formblatt 444 VHB wird zu diesem Zweck übersendet und ist noch nicht in den Vergabeunterlagen enthalten. Wird der Nachweis durch Angabe einer PQ-Nummer erbracht, müssen die im PQ-Portal hinterlegten Dokumente mindestens den Inhalt des Formblatts 444 VHB haben).
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die entweder bereits besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird, mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden von 1.000.000,-- EUR und für sonstige Schäden von 500.000,-- EUR. (Nachweis muss erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber erbracht werden! Nachweis wird dann geführt durch Vorlage des Versicherungsnachweises oder Vorlage einer entsprechenden Zusicherung der Versicherung.)