Verfahrensangaben

SUAVIA - Firmenfitness

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.01.2026
20.01.2026 12:00 Uhr
20.01.2026 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

SUAVIA Gesundheit gGmbH
t:073098700
Günzburger Straße 41
89264
Weißenhorn
Deutschland
DE279
Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
sommer@buehner-rae.de
+49 911255865-0
+49 911255865-29

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
DE288912869
Im Sebalder Pfarrhof - Füll 1
90403
Nürnberg
Deutschland
DE254
sekretariat@buehner-rae.de
+49 911255865-0
+49 911255865-29
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Südbayern
keine Angabe
80534
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

92600000-7
92620000-3
98336000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Betriebliche Gesundheitsförderung der Mitarbeiter - Firmenfitness

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftragnehmer soll ein Firmenfitnessprogramm bereitstellen, welches den teilnehmenden Beschäftigten gestattet, die Fitnessangebote des Auftragnehmers bei möglichst vielen mit ihm verbundenen Sport-, Fitness-, Freizeit-, Wellness-, Erholungseinrichtungen o.ä. zu nutzen (Verbundsystem). Dies muss den teilnehmenden Mitarbeitenden im Rahmen einer Mitgliedschaftslizenz ermöglicht werden, mit welcher verschiedene, dem Firmenfitnessanbieter angeschlossene Sport-, Fitness-, Freizeit-, Wellness-, Erholungseinrichtungen genutzt werden können. Hierbei geht die SUAVIA Gesundheit gGmbH ausschließlich mit dem Auftragnehmer eine vertragliche Beziehung ein und nicht mit den einzelnen Studios. Der Auftragnehmer tritt insoweit allein verantwortlich gegenüber dem Auftraggeber auf. Die Mitarbeitenden müssen das gesamte Angebot nutzen können, ohne selbst einen Vertrag mit einzelnen Einrichtungen abzuschließen. Das Gesamtangebot muss zudem Online-Angebote wie Onlinekurse zu Bewegung, Ernährung und Meditation enthalten.
Die weitere Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Die SUAVIA Gesundheit gGmbH vergibt über die zu erbringende Dienstleistung einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer zweimaligen Option der Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, die die SUAVIA Gesundheit gGmbH einseitig ziehen kann, spätestens jedoch zwei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Günzburger Straße 41
89264
Weißenhorn
Deutschland
DE279

Die einzelnen gegenüber den Mitarbeitern zu erbringenden Leistungen müssen am Ort der Inanspruchnahme durch die einzelnen Mitarbeiter erbracht werden.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Bieter müssen eine Russland-Erklärung abgeben. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April
2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das offene Verfahren gemäß § 15 VgV ist ein standardisiertes Vergabeverfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot einreichen, ohne vorherige Eignungsprüfung oder Auswahl. Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, bei dem keine Verhandlungen über Angebote oder Preise zulässig sind. Der Auftraggeber darf lediglich Aufklärung über das Angebot oder die Eignung der Bieter verlangen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Förderung der Mitarbeitergesundheit.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLV5TQ0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Die Bieter müssen angeben, ob sie im Handelsregister eingetragen sind oder befreit sind.
Nachweis durch Eigenerklärung.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Bieter müssen Mitglied der Berufsgenossenschaft sein.
Nachweis durch Eigenerklärung.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mind. 3 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen (Vertragsbeginn innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre).
Nachweis durch Eigenerklärung.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist auf gesondertes Verlangen zu übersenden.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung