Ausstellungsbau inkl. Grafikdesign für das Projekt Stadtmuseum Landsberg am Lech.
Das Stadtmuseum Landsberg am Lech gestaltet im Rahmen der Sanierung des Gebäudes die Ausstellungsräume neu.
Ziel der Neugestaltung des stadtgeschichtlichen Museums ist es, den Besuchern einen emotionalen Zugang zu den wissenschaftlichen Inhalten der Dauerausstellung zu ermöglichen, indem die Narrative mit zeitgemäßen didaktischen, gestalterischen, medialen und szenografischen Methoden schlüssig erzählt und weitestgehend barrierefrei und inklusiv aufbereitet werden.
Vorliegend ausgeschrieben wird das Gewerk Ausstellungsbau und Grafikproduktion (Grafikdesign).
Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude am Rand des Zentrums der Stadt Landsberg am Lech.
Zuschlagskriterium ist der Preis.
Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Zuschlagskriterium ist der Preis.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Es gilt § 56 VgV.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.
Drei (3) Referenzen aus den letzten fünf (5) Kalenderjahren über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten abgeschlossene (d.h. vom dortigen Auftraggeber abgenommene) Leistungen, welche ähnliche Herausforderungen in Bezug auf Umfang, Schwierigkeitsgrad und Ausführungsart im Bereich Ausstellungsbau mit Einsatz von Vitrinen, interaktiven analogen Stationen und Einbau digitaler Medien in Möbelbau aufweisen. Es muss sich jeweils um Dauerausstellungen gehandelt haben. (Nachweis muss erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber erbracht werden! Der Auftraggeber fordert den Bieter, der in die engere Wahl kommt, auf, durch Eigenerklärung in Anlehnung an Formblatt 444 VHB die Referenzen einzureichen. Das Formblatt 444 VHB wird zu diesem Zweck übersendet und ist noch nicht in den Vergabeunterlagen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, über den Umfang aus dem Formblatt 444 VHB hinaus Angaben abzufragen, insbesondere tiefergehende Beschreibungen und Fotos zu fordern. Wird der Nachweis durch Angabe einer PQ-Nummer erbracht, müssen die im PQ-Portal hinterlegten Dokumente mindestens den Inhalt des Formblatts 444 VHB haben. Etwaige weitergehende Anforderungen (siehe oben) werden in diesem Fall nachgefordert.).
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die entweder bereits besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird, mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden von 1.000.000,-- EUR und für sonstige Schäden von 500.000,-- EUR. (Nachweis muss noch nicht mit Abgabe des Angebots erbracht werden, sondern erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber! Nachweis wird dann geführt durch Vorlage des Versicherungsnachweises oder Vorlage einer entsprechenden Zusicherung der Versicherung.)
Es muss ein Projektleiter namentlich genannt werden. Dieser Projektleiter muss Schreinergeselle oder Schreinermeister sein oder eine vergleichbare Berufsausbildung haben und eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren aufweisen.(Nachweis: Nachweis muss noch nicht mit Abgabe des Angebots erbracht werden, sondern erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber! Vorlage Ausbildungszeugnis zum Nachweis der Berufsausbildung und Lebenslauf als formlose Eigenerklärung zum Nachweis der Berufserfahrung)
Das Unternehmen muss mindestens 5 Vollzeitäquivalente in der Fertigung und Montage beschäftigen.(Nachweis: Eigenerklärung)
Es ist die Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt L 248) abzugeben.