Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung eines Handelspartners zum Bezug von Nutzungsrechten (Lizenzen) aus dem zwischen dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) und Adobe Systems Software Ireland Limited (ADIR) geschlossenen Adobe Konsortiumsvertrag (Vertrags) mit der Vertragsnummer 01146119 und der Deal-ID DR3977440. Leistungen aus diesem Vergabeverfahren können ausschlich Hochschulen beziehen, die bereits Lizenzen aus dem Adobe ETLA Vertrag Nummer 00859280 oder Adobe ETLA Vertrag Nummer 00889793 bezogen haben.
Die Universität Tübingen schreibt, koordinierend als Vergabestelle für die Hochschulen in Baden-Württemberg (Hochschulen), einen Handelspartners zum Bezug von Nutzungsrechten (Lizenzen) aus dem zwischen dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) und Adobe Systems Software Ireland Limited (ADIR) geschlossenen Adobe Konsortiumsvertrag (Vertrags) mit der Vertragsnummer 01146119 und der Deal-ID DR3977440 aus.
Leistungen aus diesem Vergabeverfahren können ausschlich Hochschulen beziehen, die bereits Lizenzen aus dem Adobe ETLA Vertrag Nummer 00859280 oder Adobe ETLA Vertrag Nummer 00889793 bezogen haben.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Festschreibung der Preise zum Bezug von Nutzungsrechten (Lizenzen) auf Basis des Adobe Konsortiumsvertrag - siehe auch Anlage 2 über den Vertragszeitraum.
Die Universität Tübingen beabsichtigt für die Hochschulen und Universitäten des Landes Baden-Württemberg die Vergabe eines Handelspartner-Vertrags für den Bezug von Softwarelizenzen. Erfüllungsorte sind, neben der hier aufgeführten Universität Tübingen, sämtliche bezugsberechtigten Hochschulen und Universitäten des Landes Baden-Württemberg die bereits Lizenzen aus dem Adobe ETLA Vertrag Nummer 00859280 oder Adobe ETLA Vertrag Nummer 00889793 bezogen haben.
Maßgeblich ist dabei der nach Anlage 5 Preistabelle ermittelte gewichteter Gesamtangebotspreis. Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher nach der mittels Anlage 5 Preistabelle den niedrigsten gewichteten Gesamtpreis erreicht.
Bei Gleichstand am Ende der Auswertung nach oben genannten Zuschlags- und Vergabekriterien entscheidet das Los.
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen im Vergaberecht sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Vergabestelle
Ausschließlich befugte Mitarbeiter der Vergabestelle
vgl. Regelungen zur Zulässigkeit nachforderbarer Unterlagengem. §56 VgV.
Vergleiche Anlage 4 - Anhänge zum Vergabeverfahren (Eigenerklärungen- / Bestätigungen des Bieters)Anhang 1 und Anhang 2
Aktueller Handelsregisterauszug bzw. aktueller Nachweis,dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe derRechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist, ist beigefügt.
Der Bieter hat vollständige Angaben zum Unternehmen, Umsatz, Ansprechpartner, Service & Support (vgl. Vertrags- und Formalteil 1.6.1)zu machen.
Um die Leistungsfähigkeit des Bieters zu beurteilen, sind Referenzkunden mit Ansprechpartnern aus Deutschland zu benennen. Die Referenzkunden müssen über den Bieter als Auftragnehmer einen Beitritt zu einem Adobe Enterprise Term Lizenzvertrag (ETLA) abgeschlossen haben.Zum Nachweis der Eignung sind mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu benennen.(vgl. Vertrags - und Formalteil 1.7.)
Autorisierung & Akkreditierungen: Bestätigung, dass der Bieter ein von Adobe Autorisierter Platinum- und/oder Goldhändler mit EDU-Spezialisierung ist.Ein entsprechender Nachweis ist den Angebotsunterlagen beigefügt.
Die separat einzureichende Anlage 4: Anhänge zum Vergabeverfahren - (Eigen-) Erklärungen des Bieters - ist vollständig ausgefüllt und dem Angebot beigefügt.
Die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ist demAngebot beigefügt (gem. Anlage 3 in Verbindung mit 2. - Vertrags-undFormalteil). Auszufüllende Dokumente: - Muster AEntG - LTMG Muster Mindestentgelt
Den Angebotsunterlagen ist:- der vollständig ausgefüllte Vertrags- und Formalteil, insbesondere: -> die Seiten 3 und 4 -> die Beschreibung zum Bieter (1.6.1) -> die Referenzabgaben (1.7)- die Leistungsbeschreibung- die vollständig ausgefüllte Preismatrix (Anlage 5)beigefügt.
Unter Berufung auf §56 Abs. 3 wird darauf hingewiesen, dass eine fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Preismatrix (Anlage 5) nicht nachgefordert werden kann.