Gegenstand des Verfahrens ist die Erneuerung der NMR-Infrastruktur im Magnetresonanzzentrum Morgenstelle in 3 Losen:
- Los 1: 2-Kanalkonsole für ein 400-MHz-NMR-Spektrometer- Los 2: 3-Kanalkonsole für ein 500-MHz-NMR-Spektrometer- Los 3: Kryomagnet für ein 600-MHz-NMR-Spektrometer
Die Eberhard-Karls-Universität Tübingen beabsichtigt die Erneuerung der vorhandenen NMR-Infrastruktur im Magnetresonanzzentrum Morgenstelle in 3 Losen.Im Rahmen dieses Vorhabens soll die Beschaffung eines neuen Kryomagneten für ein 600-MHz-NMR-Spektrometer, einer neuen Konsole für ein 500-MHz-NMR-Spektrometer und einer neuen Konsole für ein 400-MHz-NMR-Spektrometer erfolgen.
Eberhard Karls Universität TübingenMagnetresonanzzentrum Morgenstelle Auf der Morgenstelle 16Raum: HZ3E09, Erdgeschoß72076 Tübingen
Vorbehaltlich der Einhaltung der in den Vergabeunterlagen je Los aufgeführten Preisobergrenze, sowie der vollständigen Erfüllung der in Anlage 2 - Leistungsbeschreibung losweise aufgeführten K.O.- und Mindestkriterien, erfolgt die Bewertung der Angebote anhand der in Anlage 5 (a,b,c) angehängten Bewertungsmatrix.Es erhält der Bieter den Zuschlag für das jeweilige Los, welcher nach dem Auswerte-Schema gem. Anlage 5 (a,b,c) Bewertungsmatrix,- unter Berücksichtigung der im jeweiligen Segment erreichten Punktzahl und des jeweiligen dazugehörigenMultiplikators - in Summe die höchste Gesamtpunktzahl aller eingegangenen Angebote für das jeweilige Los erhält.
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen im Vergaberecht sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Vergabestelle
Ausschließlich befugte Personen der Vergabestelle
vgl. Regelungen zur Nachforderung gem. §56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unternehmensbezogene Unterlagen, die die Eignung betreffen nachzufordern.
Eine Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen, die bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots die Wertungsreihenfolge beeinflussen können, ist ausgeschlossen.Ebenso ausgeschlossen sind Nachforderungen bei Angeboten, die nach §57 VgV zwingend ausgeschlossen werden müssen.
Vergleiche Anlage 4 - Anhänge zum Vergabeverfahren (Eigenerklärungen- / Bestätigungen des Bieters)Anhang 1 und Anhang 2
Aktueller Handelsregisterauszug bzw: aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist, ist beigefügt.
Die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ist dem Angebot beigefügt (gem. Anlage 3 in Verbindung mit 2. - Vertrags-undFormalteil). Auszufüllende und einzureichende Dokumente: - Muster AEntG - LTMG Muster Mindestentgelt
Beschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur sowie- Angaben zum Firmenprofil- Beschreibung des organisatorischen Aufbaus des Unternehmens (Organigramm)- Jahresumsätze der letzten 3 Jahre gem. 1.6.1 Vertrags- und Formalteil
Erklärung des Bieters, dass dieser sich bereit erklärt, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung, die Funktionsfähigkeit des angebotenen Gerätes in der angebotenen Konfiguration im Rahmen einer Teststellung (vgl. 1.7), beim Auftragnehmer (oder vor Ort) nachzuweisen. Sollte der Auftraggeber von der Möglichkeit der Teststellung Gebrauch machen, ist deren erfolgreiche Absolvierung zwingendes Kriterium für eine spätere Zuschlagserteilung.Kostenersatz für die Durchführung der Teststellung wird nicht gewährt.
Ein ausführliches separates "(Firmen-) Angebot" aus dem die Konfiguration des angebotenen Systems, sowie die Leistungsinhalte transparent hervorgehen, ist dem Angebot beigefügt.
Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der in Anlage 5a angehängten Bewertungsmatrix. Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher nach dem Auswerte-Schema gem. Anlage 5a Bewertungsmatrix - unter Berücksichtigung der im jeweiligen Segment erreichten Punktzahl und des jeweiligen dazugehörigen Multiplikators - in Summe die höchste Gesamtpunktzahl aller eingegangenen Angebote erhält.
Bei Gleichstand am Ende der Auswertung nach oben genannten Zuschlags- und Vergabekriterien entscheidet das Los.
Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der in Anlage 5b angehängten Bewertungsmatrix. Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher nach dem Auswerte-Schema gem. Anlage 5b Bewertungsmatrix - unter Berücksichtigung der im jeweiligen Segment erreichten Punktzahl und des jeweiligen dazugehörigen Multiplikators - in Summe die höchste Gesamtpunktzahl aller eingegangenen Angebote erhält.
Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der in Anlage 5c angehängten Bewertungsmatrix. Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher nach dem Auswerte-Schema gem. Anlage 5c Bewertungsmatrix - unter Berücksichtigung der im jeweiligen Segment erreichten Punktzahl und des jeweiligen dazugehörigen Multiplikators - in Summe die höchste Gesamtpunktzahl aller eingegangenen Angebote erhält.