Die Angebotsfrist wird verlängert, um einen ausreichenden Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Bekanntmachung und dem Ablauf der Angebotsfrist sicherzustellen. Darüber hinaus werden die in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien ergänzend in den Verfahrensangaben veröffentlicht, um eine vollständige und transparente Darstellung der Zuschlagskriterien zu gewährleisten