Verfahrensangaben

FFP2-Masken

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.06.2026
03.07.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
02000000-BUKE000001-019
Martinistr. 52
20251
Hamburg
Deutschland
DE600
Submissionsstelle
submissionsstelle@uke.de
+49 40741055921

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Finanzbehörde
02000000-KFB0000001-20
Gänsemarkt 36
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@fb.hamburg.de
+49 40428231690
+49 404282323080

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33140000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bevorratung, Belieferung und Produktion von FFP2-Masken auf Basis eines Umschlaglagers als Schutzmaterialabsicherung für den Krisenfall

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Um auf einen möglichen Pandemie- oder Katastrophenfall vorbereitet zu sein, plant das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) die Kooperation mit einem FFP2-Masken-Lieferanten.
Geplant ist der Kauf von 680.000 FFP2-Masken gem. den technischen Anforderungen des UKE entsprechend dem technischem Leistungsverzeichnis.
Zusätzlich erbringt der Lieferant auch die Dienstleistungen der Lagerung und des Warenumschlags der ausgeschriebenen FFP2-Masken, um vom Verfall bedrohte Ware durch länger haltbare Ware mit einer Mindesthaltbarkeit von 3 Monaten zu ersetzen. Um den Warenbestand zu überprüfen und im Bedarfsfall zügig nutzen zu können, befindet sich das Warenlager des Lieferanten in einer maximalen Entfernung von 20 km zur Hamburger Stadtgrenze (kürzester Fahrtweg). Die Waren müssen nach flexiblem Abruf (24/7, rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche) spätestens binnen 36 Stunden abholbereit zur Verfügung stehen. Für etwaiges anderes Material sowie die FFP2-Masken stehen mindestens 200 Palettenplätze in einem für die Lagerung von Medizinprodukten geeigneten Lager zur Verfügung.
Um im Bedarfsfall, bspw. im Katastrophen- oder Pandemiefall, unabhängig der geopolitischen Lage und der Lieferketten sehr zügig weitere FFP2-Masken verfügbar zu haben, kann der Auftraggeber beim Lieferanten über den Erstbedarf hinaus mindestens weitere 200.000 FFP2-Masken abrufen. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit kann der Lieferant entweder in einer Entfernung von 20 km zur Hamburger Stadtgrenze (kürzester Fahrtweg) eigene Produktionskapazitäten vorhalten oder die FFP2-Masken in o. g. Lagerstandort 20 km von der Hamburger Stadtgrenze (kürzester Fahrtweg) bereits produziert vorhalten und umschlagen, sodass auch diese FFP2-Masken keine Haltbarkeit unter 3 Monaten aufweisen. Im Fall der Vorhaltung von Produktionskapazitäten inkl. der notwendigen Rohstoffe für 200.000 FFP2-Masken der geforderten Qualität stehen diese dem UKE nach spätestens 25 Werktagen zum Abruf zur Verfügung.
Die zusätzlich produzierten FFP2-Masken entsprechend den Qualitätsanforderungen der im Erstkauf erworbenen 680.000 FFP2-Masken.
Der Auftraggeber plant, mit der Vergabe einen längerfristigen Vertrag mit einem geeigneten FFP2-Masken-Lieferanten zu schließen. Dem Auftraggeber sind hierbei insbesondere vollumfängliche Verfügbarkeit und kontinuierliche Versorgung im Krisenfall, Lieferflexibilität und vor allem Liefermehrmengen über die o. g. Mengen hinaus wichtig.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

1. Zu den Verlängerungsoptionen siehe oben Abschnitt "Laufzeit"

2. Zu den weiteren Optionen siehe weitere Einzelheiten in den Ausschreibungsunterlagen.

3. Beschaffung zusätzlicher bzw. Wiederholung gleichartiger Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Zusätzliche Angaben

1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.

2. Der EU-Schwellenwert ist überschritten. Die genaue Schätzung wird aus wettbewerblichen Gründen nicht genannt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLPMK4P

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.

2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem auf der Vergabeplattform genannten Datum über die Vergabeplattform gestellt werden. Das UKE behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.

3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das UKE keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.

4. Das UKE behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.

5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das UKE kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.

6. Das UKE behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.

7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das UKE seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gelten die Anforderungen des § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Mit dem Teilnahmeantrag ist ein Handelsregisterauszug einzureichen, der nicht älter als 3 Monate ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Erklärung des Bewerbers über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
200,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bewerber bestätigt eine bestehende Haftpflichtversicherung oder gibt eine verbindliche Zusage, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme abzuschließen oder die Deckungssummen der bestehenden Versicherung zu erhöhen.
Mindestanforderung: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 2 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 1 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht - evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung des Bewerbers über die Anzahl der Mitarbeiter in seinem Unternehmen in den für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern, umgerechnet auf Vollzeitkräfte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
300,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbarer, erbrachter Leistungen.
Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. Eine der vergleichbaren Referenzen muss die Versorgung eines Krankenhauses betreffen.
Vergleichbar sind Referenzen, die die Versorgung einer Klinik oder anderen Institution mit FFP2-Masken gem. des technischen Leistungsverzeichnisses über einen Zeitraum aufzeigen. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
500,00

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Als weitere Mindestanforderung erklärt der Bewerber hinsichtlich des Leistungsgegenstands seine Absichten zur Umsetzung der Leistung. Ein Formblatt ist dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.

- Bestätigung FFP2-Masken in der im technischen Leistungsverzeichnis geplanten Ausfertigung liefern zu können.

- Bestätigung, für die Lagerung und das Handling von Medizinprodukten geeignete und ausreichende Lagerkapazitäten von mind. 200 Palettenplätze für die zu lagernden Waren und FFP2-Masken in maximal 20 km Entfernung zur Hamburger Stadtgrenze (kürzester Fahrtweg) sowie geeignete Handlingsmöglichkeiten, spätestens vor eventueller Bezuschlagung des UKE, vorzuhalten und nachzuweisen.

- Bestätigung, dass die lagernde Ware nach Abruf durch das UKE spätestens nach 36 Stunden an der Rampe der Lagerstätte zur Abholung bereitgestellt werden kann.

- Bestätigung, dass das UKE die Lagerstätte jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten besichtigen kann.

- Bestätigung, geeignete und ausreichende Produktionskapazitäten für die Produktion von FFP2-Masken in maximal 20 km Entfernung zur Hamburger Stadtgrenze (kürzester Fahrtweg) zu haben oder 200.000 zusätzliche FFP2-Masken in der geforderten Qualität in dem Lagerstandort 20 km von der Hamburger Stadtgrenze (kürzester Fahrtweg) entfernt vorzuhalten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bewerbers. Verfügt der Bewerber über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Teilnahmeantrag beizufügen. Verfügt der Bewerber nicht über ein QM-Zertifikat so hat er allgemeine QM-Maßnahmen für seine Geschäftsabläufe zu beschreiben. Ein fehlendes Qualitätsmanagement führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Umweltmanagement des Bewerbers. Verfügt der Bewerber über ein Umweltmanagements-Zertifikat, ist dieses dem Antrag beizufügen. Ein fehlendes Umweltmanagement bzw. fehlende Maßnahmen zur Nachhaltigkeit führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

AUSWAHLKRITERIEN

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß der Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die Mindestanforderungen und sonstigen Bedingungen erfüllt sind.
Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik:

Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) zu 80% (technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die folgenden Angaben und Nachweise herangezogen: Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Vergabe ist. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die folgenden genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt: Eigenerklärung zur Personalstärke in für dem Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern, Referenzen. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden.
In Bezug auf die Referenzen werden folgende objektive Kriterien herangezogen:
- Anzahl und Vergleichbarkeit der Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare erbrachte Leistungen

Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich: 200 Punkte
- Eigenerklärung zur Personalstärke in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern: 300 Punkte
- Referenzen: 500 Punkte

Die Angaben und Nachweise zur Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung, zum Qualitätsmanagement, zum Umweltmanagement/Nachhaltigkeit wird ebenso wie der gesamte Bereich "Befähigung zur Berufsausübung" nicht qualitativ gewertet.
Die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.

- 100 % = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße,
- 80 % = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße,
- 60 % = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße,
- 40 % = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße,
- 20 % = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße.

Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium).
Basis sind die von den Bewerbern jeweils konkret abgeforderten Angaben und Nachweise zum jeweiligen Eignungskriterium (Anforderungen). Diese werden dann jeweils im Rahmen einer prognostischen Gesamtbetrachtung pro Kriterium berücksichtigt und ausgewertet
Das UKE strebt an, bis zu fünf Bieter in die Dialogphase einzubeziehen. Sofern keine fünf Bewerber hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei Bewerber einbezogen (sofern hinreichend geeignet). Bewerber sind ähnlich geeignet, wenn zwischen den Bewerbern mit den Platzierungen 3 und 4 bzw. 4 und 5 kein auffällig großer Abstand bei der Gesamtbepunktung festzustellen ist.
Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gem. § 3 Hamburgisches Vergabegesetz
2. Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen
3. Eigenerklärung zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Zuschlagbieters

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung