AUSWAHLKRITERIEN
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß der Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die Mindestanforderungen und sonstigen Bedingungen erfüllt sind.
Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik:
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) zu 80% (technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die folgenden Angaben und Nachweise herangezogen: Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Vergabe ist. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die folgenden genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt: Eigenerklärung zur Personalstärke in für dem Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern, Referenzen. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden.
In Bezug auf die Referenzen werden folgende objektive Kriterien herangezogen:
- Anzahl und Vergleichbarkeit der Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare erbrachte Leistungen
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich: 200 Punkte
- Eigenerklärung zur Personalstärke in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern: 300 Punkte
- Referenzen: 500 Punkte
Die Angaben und Nachweise zur Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung, zum Qualitätsmanagement, zum Umweltmanagement/Nachhaltigkeit wird ebenso wie der gesamte Bereich "Befähigung zur Berufsausübung" nicht qualitativ gewertet.
Die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
- 100 % = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße,
- 80 % = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße,
- 60 % = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße,
- 40 % = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße,
- 20 % = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium).
Basis sind die von den Bewerbern jeweils konkret abgeforderten Angaben und Nachweise zum jeweiligen Eignungskriterium (Anforderungen). Diese werden dann jeweils im Rahmen einer prognostischen Gesamtbetrachtung pro Kriterium berücksichtigt und ausgewertet
Das UKE strebt an, bis zu fünf Bieter in die Dialogphase einzubeziehen. Sofern keine fünf Bewerber hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei Bewerber einbezogen (sofern hinreichend geeignet). Bewerber sind ähnlich geeignet, wenn zwischen den Bewerbern mit den Platzierungen 3 und 4 bzw. 4 und 5 kein auffällig großer Abstand bei der Gesamtbepunktung festzustellen ist.
Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.