Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 43 UVgO bzw. § 127 GWB, § 58 VgV).
Die Auswahl erfolgt nach den angegebenen Zuschlagskriterien. Bezuschlagt wird das Angebot, das nach den gewichteten Zuschlagskriterien den höchsten Gesamtpunktwert erreicht. Bei Punktgleichheit folgt die Zuschlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten Maßgaben. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach folgenden Regeln:
Preiskriterium und Lieferzeit nach Zuschlagserteilung:
? Preis Gewichtung: 80 %
P = Erreichte Preispunkte
A = Preis des zu bewerteten Angebots
N = Niedrigster Preis
Formel für die Preisbewertung:
P = 80 x (2 - (A/N))
Ist der Angebotspreis doppelt so hoch wie der niedrigste Preis oder höher, werden 0 Punkte vergeben. Die errechneten Punkte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Maximal können 80 Punkte beim Preis erreicht werden.
? Lieferzeit nach Zuschlagserteilung Gewichtung: 20 %
Lieferzeit nach Zuschlagserteilung Punkte:
1-5 Werktage 20
6-10 Werktage 15
11-15 Werktage 10
16-20 Werktage 5
21 Werktage oder mehr 0
Maximal können 20 Punkte beim bei Punkt "Lieferzeit nach Zuschlagserteilung" erreicht werden.