Die in der Vergabeunterlage angegebenen Mindestanforderungen an die Referenzen wurde korrigiert. Das Dokument Vergabeunterlage "OV 023-25 Vergabeunterlage_Offenes Verfahren_20250718" wurde hierzu veröffentlicht.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen wurde geändert. Es ist nicht mehr notwendig, dass eine der drei mindestens zu benennenden Referenzen ein deutsches Krankenhaus ist. Es ist ausreichend, wenn eine der drei mindestens anzugebenden Referenzen ein Krankenhaus ist.
Der neue Wortlaut ist wie folgt: 7.3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: j) Vordruck Referenzen: Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bieter gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, erbrachte Leistungen.Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. Vergleichbar sind Referenzen, die die Versorgung einer Klinik oder anderen medizinischen Institution mit unsterilen Untersuchungshandschuhen aufzeigen. Eine der Referenzen muss ein Krankenhaus sein. Die Leistungen der Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.