Vorhänge und Lamellen
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.09.2025
08.09.2025 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
02000000-BUKE000001-019
Martinistr. 52
20251
Hamburg
Deutschland
DE600
Submissionsstelle
submissionsstelle@uke.de
+49 40741055921

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Finanzbehörde
02000000-KFB0000001-20
Gänsemarkt 36
20354
Hamburg
Deutschland
DE600
vergabekammer@fb.hamburg.de
+49 40428231690
+49 404282323080

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39515200-7
39515000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung und Montage von Vorhängen und Lamellen für den Neubau
des Universitären Herz- und Gefäßzentrum

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt die Auftragsvergabe zur Lieferung und Montage von Vorhängen und Lamellen für den Neubau des Universitären Herz- und Gefäßzentrum (UHZ).
Es handelt sich um vier verschiedene Typen/Ausführungen in jeweils unterschiedlichen Abmessungen
Vorhang Typ 1: 336 St.
Vorhang Typ 2: 120 St.
Lamellenvorhang Typ 3: 274 St.
Vorhang Typ 4: 13 St.
Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen

Umfang der Auftragsvergabe

221.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach den folgenden Bewertungskriterien:
- Bewertung des Preises 100%

a.) Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhält 5 Punkte.
b.) Bieter mit einem Preis, der um 100% über dem günstigsten Preis oder noch höher liegt erhalten 0 Punkte.
c.) Die Punktzahl für Bieter mit einem Preis zwischen a.) und b.) wird zwischen 0 und 5 Punkten linear interpoliert und auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

1. Zu den weiteren Optionen siehe weitere Einzelheiten in den Ausschreibungsunterlagen.

2. Beschaffungen zusätzlicher bzw. Wiederholung gleichartiger Leistungen nach § 14 Abs. 4. Nr. 5 und Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Zusätzliche Angaben

1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
2. Der EU Schwellenwert ist überschritten. Die genaue Schätzung wird aus wettbewerblichen Gründen nicht genannt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLP5Q03

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem auf der Vergabeplattform genannten Datum über die Vergabeplattform gestellt werden. Das UKE behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das UKE keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Das UKE behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das UKE kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.
6. Das UKE behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das UKE seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

90
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Elektronisch über die Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal".

Bieter oder deren Vertreter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gelten die Anforderungen des § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechend angaben verfügbar sind.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bieter bestätigt eine bestehende Haftpflichtversicherung oder gibt eine verbindliche Zusage, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme abzuschließen oder die Deckungssumme der bestehenden Versicherung zu erhöhen.
Mindestanforderung: Gefordert ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 1 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 500.000. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Bei Bietergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung - evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt. Zudem Eigenerklärung des Bieters über die Anzahl der Mitarbeiter in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Geschäftsfeldern umgerechnet auf Vollzeitkräfte.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bieter gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, erbrachte Leistungen.
Mindestanforderung ist, dass mindestens zwei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden.
Die Leistungen der Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bieters. Verfügt der Bieter über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Angebot beizufügen. Verfügt der Bieter nicht über ein QM-Zertifikat so hat er allgemeine QM-Maßnahmen für seine Geschäftsabläufe zu beschreiben.
l) Bietergemeinschaften haben zusätzliche Informationen in der Eigenerklärung Qualitätsmanagement Bietergemeinschaft einzutragen.

Eignungskriterium

Umweltmanagementmaßnahmen

Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Umweltmanagement des Bieters. Verfügt der Bieter über ein Umweltmanagements-Zertifikat, ist dieses dem Antrag beizufügen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Alle Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag in jedem Fall die folgenden Nachweise auszufüllen:
1. Vordruck Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket-RUS Sanktionen
2. Eigenerklärung zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Zuschlagbieters

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung