Die Klinikum Nordfriesland gGmbH betreibt am Standort Husum eine staatliche anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflege sowie eine staatlich anerkannte Schule für Physiotherapie. Beide Schulen sind zurzeit in angemieteten Räumen in der Innenstadt Husum untergebracht. In den Schulen werden rund 250 Auszubildende unterrichtet. Für beide Schulen soll in Husum ein Neubau als "Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen" errichtet werden. Die für den Neubau des Bildungszentrums erforderlichen Planungsleistungen der Objektplanung sollen im Rahmen des hiesigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Die Vergabe der Leistungen der Tragwerksplanung, der Fachplanung der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3, 7, 8) und der Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4 bis 6) erfolgen in parallelen Vergabeverfahren. Die Planungsleistungen zum Brandschutzkonzept, die Baugrunduntersuchung / Gründungsempfehlung, die Energieberatung / GEG Nachweis, die Planung der Außenanlagen und der Beratung zur Gebäude-Akustik werden gemäß § 3 Abs. 9 VgV dem 20 %-Kontingent zugeordnet und national vergeben.
Grundleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 33 ff. HOAI für die Leistungsphase 2 bis 9 für den Neubau des Bildungszentrums für Berufe im Gesundheitswesen. Der Schulneubau wird gefördert durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig Holstein. Die KHU-Bau (Krankenhausunterlage Bau) ist mit der Vorentwurfsplanung bereits beim Fördermittelgeber eingereicht und genehmigt worden. Die KHU-Bau einschließlich der Vorentwurfsplanung bezog sich allerdings auf ein anderes Grundstück als das jetzige Baugrundstück. Das nunmehr vorgesehene Baugrundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 113 ""Engelsburger Weg". Der Auftraggeber geht davon aus, dass aufgrund der bereits vorliegenden Planentwürfe zum Vorentwurf und des in Kraft getretenen Bebauungsplans Nr. 113 "Engelsburger Wegs" Leistungen der Leistungsphase 1 im Rahmen der Objektplanung nicht mehr zu erbringen sind. Im Rahmen der Leistungsphase 2 ist der vorliegende Vorentwurf insbesondere auch im Hinblick auf die Festlegung eines neuen Baugrundstücks aber zu überprüfen und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber - soweit erforderlich - zu überarbeiten bzw. fortzuschreiben. Aufgrund der bereits vorliegenden Zustimmung des zuständigen Ministeriums dürfen die Grundzüge der Planung dabei nicht geändert werden.
siehe Vergabeunterlagen
Mit Zuschlag werden die vollständigen Grundleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 33 ff. HOAI für die Leistungsphase 2 bis 4 beauftragt. Sodann sollen Zuwendungen für die Maßnahme beantragt werden. Nachdem die Fördermittel durch den Zuwendungsgeber bewilligt wurden, beabsichtigt der Auftraggeber, die weiteren Leistungsphasen (5 bis 9) stufenweise abrufen. Einen Anspruch hierauf hat der Auftragnehmer nicht.
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB, die wie folgt lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 28.01.2026 bzw. am 29.01.2026 statt. Interessierte Unternehmen, die sich mit einem Teilnahmeantrag bewerben wollen, werden aufgefordert, bereits jetzt die vorgenannten Termine zu blocken. Eine Verschiebung der Verhandlungsgespräche ist regelmäßig nicht möglich.
Das Nachfordern fehlender Teilnahmeantrags- oder Angebotsunterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Ergänzende Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Der Bewerber muss gemäß § 75 Abs. 1 VgV ggf. i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV über die entsprechende Berufsqualifikation verfügen (Mindestanforderung). Dabei muss der Bewerber über die Berufsbezeichnung der Architektin bzw. des Architekten oder eines bauvorlageberechtigten Ingenieurs bzw. Ingenieurin verfügen. Die Berufsqualifikation ist auf Anforderung des Auftraggebers durch eine Kammerbescheinigung nachzuweisen. Juristische Personen haben für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß § 75 Abs. 1, 2 VgV zu benennen.
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.
Versicherung: Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst mindestens folgende Deckungssummern pro Versicherungsfall (Mindestanforderung): für Personenschäden von mindestens EUR 2.000.000,00 (brutto) und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens EUR 2.000.000,00 (brutto), jeweils zweifach pro Jahr maximiert. Mit der Bewerbung ist ein entsprechender Nachweis bzw. eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorzulegen, im Auftragsfalle auf die vorgenannten Deckungssummen zu erhöhen.
Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz: Der Bewerber muss den durch-schnittlichen Netto-Jahresumsatz für die drei Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024 angeben.
Unternehmensbezogene Referenzen: Der Bewerber muss über geeignete Referenzen verfügen; dabei sind zwei geeignete Referenzen erforderlich (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte dann, wenn der Bewerber bei diesen Projekten zwischen dem 01.11.2019 und dem 01.11.2025 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und der jeweilige Referenzauftraggeber (im Falle der telefonischen Nachfrage durch den Auftraggeber) nicht ein Negativurteil zu dem Referenzprojekt abgibt. Mindestens eines der Referenzprojekte muss in Betrieb genommen und an den Nutzer übergeben worden sein. Die Leistungen in den Referenzprojekten sind vergleichbar, wenn der Auftragnehmer Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den HOAI-Leistungsphasen 2 bis 8 als Hauptauftragnehmer für die Errichtung oder Umbau einer Bildungseinrichtung (wie etwa Grundschule, Kita, Hort, Oberschule oder andere weiterführende Schule, Universität, Hochschule, Ausbildungszentrum, Gebäude der Erwachsenenbildung oder vergleichbar) erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone III zugerechnet gewesen sein. Die Leistungen der Leistungsphase 2 können bereits vor dem 01.11.2019 begonnen worden sein. Die Leistungsphase 3 bis 8 müssen innerhalb des vorgenannten Referenzzeitraums erbracht worden sein; die Leistungsphase 8 muss innerhalb des Referenzzeitraums bereits abgeschlossen worden sein. Das Gebäude muss dabei eine Gesamtnutzfläche von mindestens 1.000 m² aufweisen. Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen KG 300 und 400 müssen mindestens 4.000.000 EUR brutto betragen haben.
Erfahrung mit geförderten Projekten öffentlicher Auftraggeber: Der Bewerber hat Projekte, bei denen er als Hauptauftragnehmer Planungsleistungen in den Leistungsphasen 2 bis 8 im Zeitraum 01.11.2019 bis 01.11.2025 erbracht hat (mit der Leistungsphase 2 kann vor dem 01.11.2019 begonnen worden sein; die Leistungsphase 8 muss innerhalb des Zeitraum abgeschlossen worden sein) und bei denen es sich um die Errichtung oder den Umbau eines Gebäudes mindestens der Honorarzone III handelte und bei denen öffentliche Fördermittel aufgrund von Zuwendungsbescheiden eingesetzt wurden und die von öffentlichen Auftraggebern im Sinne des § 99 GWB durchgeführt wurden und bei denen die anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400) mindestens 4.000.000 EUR brutto betragen haben, anzugeben. Es dürfen nur Projekte angegeben werden, die alle vorstehenden Voraussetzungen erfüllen. Als Mindestanforderung muss mindestens ein Projekt, das den vorstehenden Anforderungen dieses Absatzes genügt, angegeben werden. Hinweis: Eine Referenz kann sowohl für den Nachweis "unternehmensbezogene Referenz" als auch für den Nachweis "Erfahrung mit geförderten Projekten" verwendet werden, wenn sie die bekanntgegebenen Mindestanforderungen sowohl für das Kriterium "unternehmensbezogene Referenz" als auch für das Kriterium "Erfahrung mit geförderten Projekten" erfüllt.
Der Bewerber hat die Anzahl der bei ihm angestellten bzw. tätigen Mitarbeiter mit der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur mit Stand 01.11.2025 und denjenigen Anteil, der davon bereits drei Jahre bei ihm tätig ist, anzugeben.