Es wird ein Betreiber für die "Bildungsakademie für Bahnberufe" am Standort Wustermark / OT Elstal gesucht, der sowohl den Lehrbetrieb als auch das Gebäudemanagement übernimmt. Dafür soll eine entsprechende Dienstleistungskonzession vergeben werden.
Der Landkreis Havelland als Auftraggeber errichtet derzeit am BahnTechnologie Campus Havelland (BTC Havelland) ein neues Bildungsgebäude "Bildungsakademie für Bahnberufe". Die Ausführung und das Standortmarketing obliegt der BahnTechnologie Campus Havelland GmbH (BTC Havelland GmbH) als Geschäftsbesorgerin des Landkreises. Damit soll eine zukunftsweisende Einrichtung für Aus- und Weiterbildung geschaffen werden. Zu dem Angebot der Bildungseinrichtung sollen Maßnahmen der ergänzenden praktischen Berufsausbildung, der Fort- und Weiterbildung und der Berufsvorbereitung gehören. Geplanter Betriebsstart der Bildungsakademie ist das III. Quartal 2027. Mit dem Lehrbetrieb der Bildungsakademie einschließlich Gebäudemanagement soll ein leistungsstarker Bildungsträger oder ein entsprechendes Konsortium im Wege einer Dienstleistungskonzession beauftragt werden. Hierfür wird mit der vorliegenden Ausschreibung ein Betreiber gesucht.
Der Landkreis hat das Recht, eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses um 5 Jahre vom Betreiber zu verlangen. Die Verlängerung ist dem Betreiber spätestens 18 Monate vor dem Vertragsende anzuzeigen.
siehe Vergabeunterlagen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt, die nach der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) vergeben wird. Das Verfahren wird daher auf der Grundlage der Konzessionsvergabeverordnung durchgeführt.
Gemäß der Regelung in § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1Satz 2 bleibt unberührt.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 25.11.2026 bzw. am 26.11.2026 statt. Interessierte Unternehmen, die sich mit einem Teilnahmeantrag bewerben wollen, werden aufgefordert, bereits jetzt die vorgenannten Termine zu blocken. Eine Verschiebung der Verhandlungsgespräche ist regelmäßig nicht möglich.
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Berufs- oder Handelsregisterauszug, welcher bei Einreichung nicht älter als sechs Monate sein darf.
Bestehen einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- sowie 2,0 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden pro Jahr. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindest-versicherungssumme begrenzt werden.
Jahresumsatz im Bereich bildungsbezogene Leistungen: Mindestanforderung: Es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 300.000 EUR (netto) für den Bereich der bildungsbezogenen Leistungen gefordert. Anzugeben ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) für den Bereich bildungsbezogene Leistungen.
Jahresumsatz im Bereich gebäudebezogene Leistungen: Anzugeben ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) für den Bereich gebäudebezogene Leistungen (Leistungen der Reinigung und Pflege von Gebäuden, der Entsorgung, der Sicherheit und Überwachung sowie Hausmeisterdienste).
Referenzen Leistungsbereich Bildungsbetrieb:Mindestanforderung: Es müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzen eingereicht werden.Vergleichbar ist eine Referenz für den Leistungsbereich Bildungsbetrieb, - wenn sie mindestens die Aus-, Fort- und Weiterbildung von mind. 10 Teilnehmern in mind. zwei differenzierten Tätigkeiten umfasst, - über eine Laufzeit von mind. zwei Jahren durchgeführt wurde und- nach dem 01.07.2020 begonnen wurde.
Referenz für gebäudebezogene LeistungenMindestanforderung: Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz eingereicht werden.Vergleichbar ist eine Referenz für den Leistungsbereich gebäudebezogene Leistungen dann, wenn: - deren BGF mindestens 800 m² betragen hat, - deren Leistungen nach dem 01.07.2020 beauftragt wurde, - die eine Laufzeit von mind. 5 Jahren aufweist,- bei der es sich um eine Bildungseinrichtung, ein öffentliches Gebäude, sonstiges Gebäude (ausgenommen sind reine Wohn- und Industriebauten) handelt und - die die Leistungen der Reinigung und Pflege des Gebäudes, der Entsorgung, der Sicherheit und Überwachung sowie Hausmeisterdienste umfasst.